Teilrevision Gebiet Chrüzegg

Plan da zonas · Zug

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21-02-2023

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20230221_Genehmigung Teilrevision Zonenplan BD.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

20230221_Genehmigung Teilrevision Zonenplan BD.pdf

Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung Teilrevision Zonenpian

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Gebiet Chrüzegg, Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst:

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1.

Die vom Gemeinderat Baar am 15. November 2022 im einfachen Verfahren gemäss § 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschlossene Teilrevision des Zonenplans «Gebiet Chrüzegg» wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilage: 6 Expl. Teilrevision Zonenplan Gebiet Chrüzegg) GIS-Fachstelle Amt für Umwelt Baudirektionssekretariat Amt für Raum und Verkehr, Abt. Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche

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Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber Regierungsrat

Zug

/ BA-2020-149

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg.ch/baudirektion

Seite 2/2

A Gemäss kantonalem Richtplan ist im «Gebiet Chrüzegg», Baar, ein Standort für einen Umschlag- und Aufbereitungsplatz für mineralische Bauabfälle festgesetzt. Die Schneider Um weltservice AG möchte hier nun ein Recyclingzentrum mit Halle errichten. Der südliche Teil des Areals liegt in einer kantonalen Nutzungszone für Abfallanlage, während der nördliche Teil in einer kommunalen Arbeitszone liegt. Für die Errichtung der Halle ist eine Anpassung der kan tonalen Nutzungszone erforderlich. Parallel dazu wird im vorliegenden Verfahren mit einem 1:1 -Flächenabtausch der Arbeitszone im Umfang von 1 231 m2 die Nutzbarkeit der Fläche ver bessert. Die Teilrevision des kommunalen Zonenplans betrifft die beiden Grundstücke (GS) 4360 und 4280 in der Gemeinde Baar.

B Die Teilrevision des Zonenplans «Gebiet Chrüzegg» wurde vom Amt für Raum und Ver kehr am 19. April 2022 vorgeprüft. Die Vorprüfung umfasste keine Vorbehalte. Die Baudirektion wies darauf hin, dass die Teilrevision des kommunalen Zonenplans koordiniert mit dem Antrag für die Anpassung der kantonalen Nutzungszone und mit dem Baugesuch erfolgen müsse und dass ein Umweltverträglichkeitsbericht mit einzureichen sei. Die Eingabe erfolgte gemäss die sen Anweisungen. Während der öffentlichen Auflage vom 15. Juli bis am 16. August 2022 gin gen keine Einwände ein. Am 15. November 2022 hat der Gemeinderat Baar der Teilrevision des Zonenplans im einfachen Verfahren zugestimmt. Ebenfalls sind bei der zweiten öffentli chen Auflage vom 15. Juli bis zum 16. August 2022 keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

C Gemäss § 5 Abs. 2 Bst. c PBG genehmigt die Baudirektion gemeindliche Richtpläne, Bauvorschriften und Zonen- und Sondernutzungspläne unter Vorbehalt von § 3 Abs. 3 PBG. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Übereinstimmung mit dem eidgenössi schen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kantonalen Richtplan ( 42 Abs. 1 PBG). Der Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans «Gebiet Chrüzegg» steht nichts ent gegen.

Plan_Teilrevision Chrüzegg.pdf

Kanton Zug

Inhalt des Beschlusses Empfindlich­

:4V

Gemeinde Baar

Teilrevision Zonenplan

keitsstufe

Arbeitszone C

AC

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IV

Gebiet Chrüzegg (GS Nr. 4280, 4360)

Orientierender Inhalt Empfindlich­ keitsstufe

Kantonale Nutzungszonen und überlagernde Festlegungen

Aba

1:2500

Zone für Abfallanlagen (Reaktor- u. Reststoffdeponie / Inerstoffdeponie)

Zone für Abfallanlagen gern. Art. 4 der Bestimmungen zur kant. Nutzungszone für Abfallanlagen "Chrüzegg" //// AbaH Zone für Abfallanlagen gern. Art. 3 der Bestimmungen zur ZZ./// kant. Nutzungszone für Abfallanlagen "Chrüzegg"

Abau

(Anpassung in separatem Verfahren durch Kanton) ARK

__ ( GS1 - GS3

Abteilung Planung / Bau

Zone für Abbau und Rekultivierung

Der Abteilungsleiter:

Baar, 25. Januar 2022

Grundwasserschutzzone (rechtskräftig, Stand Mai 2009)

Rene Strehler

Überlagernde Festlegungen ||||

LSG

Landschaftsschutzzone

Vom Gemeinderat verabschiedet am 25. Januar 2022

Nicht-Bauzonen L

Landwirtschaftszone

Weitere Informationen

Hl

Der Gemeindepräsident:

Die Gemeindeschreiberin:

Walter Lipp

Andrea Bertolosi

Wald

Verkehrsflächen / Bahnareal

Vorgeprüft durch das Amt für Raum und Verkehr:

Zug, 19. April 2022

Der Kantonsplaner: Rene Hutter

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 15.7.2022 bis 16.8.2022 Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau:

Rene Strehler

Von der Baudirektion genehmigt am Zug,

21. FEB. 2023

Der Baudirektor:

Zonenplan rechtskräftig

Änderung Zonenplan