Allgemeine Aufforderung, Stampfli Peter

Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi · Fribourg · 29-07-2021

Publicaziun

Gener
Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi
Chantun
Fribourg
Publitgà
29-07-2021
Termin fin ils
28-08-2021
Publitgà da
Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, 1701 Fribourg
Numer da publicaziun
BH00-0000002679

Partidas

Interpresa

CHE-113.956.931 · 0101 · Niedermonten, 1713 St. Antoni

Text

Uffizi
Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, CP, 1701 Fribourg, 1701 Fribourg
Ulteriurs meds legals
Das oben genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt.
Instrucziuns
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.