Aufforderung nach weiteren Artikeln, Eisen-Meier

Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi · Lucerne · 28-10-2021

Publicaziun

Gener
Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi
Chantun
Lucerne
Publitgà
28-10-2021
Publitgà da
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Numer da publicaziun
BH00-0000004227

Partidas

Interpresa

CHE-107.243.828 · 0101 · Gallusstrasse 3, 6010 Kriens

Text

Uffizi
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Ulteriurs meds legals
Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Eisen-Meier infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben der verstorbenen des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 20 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).