Allgemeine Aufforderung, velowerk thomas lösch

Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi · Schaffhausen · 24-10-2025

Publicaziun

Gener
Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi
Chantun
Schaffhausen
Publitgà
24-10-2025
Termin fin ils
24-11-2025
Publitgà da
Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
Numer da publicaziun
BH00-0000018813

Partidas

Interpresa

CHE-112.280.077 · 0101 · Fischerhäuserstrasse 18 a, 8200 Schaffhausen

Text

Uffizi
Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
Ulteriurs meds legals
Das oben aufgeführte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf bei der unten genannten Kontaktstelle die Löschung des Einzelunternehmens des Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5'000 aussprechen (Art. 940 OR).
Instrucziuns
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.