Verfügung nach Art. 153 HRegV, MasterMaster GmbH

Disposiziun d'ina autoritad · Lucerne · 16-10-2019

Publicaziun

Gener
Disposiziun d'ina autoritad
Chantun
Lucerne
Publitgà
16-10-2019
Termin fin ils
15-11-2019
Publitgà da
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Numer da publicaziun
BH07-0000001185

Partidas

Interpresa

CHE-166.475.653 · 0107 · Unterstadt 5, 6210 Sursee

Text

Meds legals
Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
Authority decree
Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Die MasterMaster GmbH, in Sursee (CHE-166.475.653), wird von Amtes wegen gemäss HRegV 153b Abs. 1 lit. a. aufgelöst. 2. Die eingetragenen Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (Gasper Krasniqi und Oliver Cikes) werden als Liquidatoren eingesetzt. 3. Weiterer Inhalt des Eintrags im Handelsregister: Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bisher: Krasniqi, Gasper, von Sempach, in Sursee, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift Neu: Krasniqi, Gasper, von Sempach, in Rothenburg, Gesellschafter, Vorsitzender der Geschäftsführung und Liquidator mit Einzelunterschrift Bisher: Cikes, Oliver, kroatischer Staatsangehöriger, in Luzern, Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift Neu: Cikes, Oliver, kroatischer Staatsangehöriger, in Schinznach, Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator mit Einzelunterschrift Die Firma der Gesellschaft lautet neu: MasterMaster GmbH in Liq. 4. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben. 5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
Authority office
Handelsregisteramt des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Situaziun da partenza
<p>Es fällt in Betracht:</p><p>1.    Mit Schreiben vom 12. Juli 2019 wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, innert <b>30 Tagen</b> ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2.    Das Schreiben vom 12. Juli 2019 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB Nr. 155, vom 14.08.2019 eine Aufforderung gemäss HRegV 153a Abs. 3 publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3.    Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet oder eine Bestätigung eingereicht, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.</p><p><br/></p>
Uffizi
Handelsregisteramt des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern