Teilliquidation von PHOENIX PENSIONSKASSE
Liquidaziun parziala · Aargau · 21-10-2022
Publicaziun
- Gener
- Liquidaziun parziala
- Chantun
- Aargau
- Publitgà
- 21-10-2022
- Termin fin ils
- 23-11-2022
- Publitgà da
- PHOENIX PENSIONSKASSE, Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
- Numer da publicaziun
- FM09-0000000232
- Publitgà fin ils
- 20-10-2027
- Funtauna
- La publicaziun en il FUSC (PDF)
Partidas
Assicuranza
CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Text
- Publication
- <p>Bei den Vorsorgewerken Vollversicherung, Solid sowie Rentner mit Nachschusspflicht sind per 31.12.2019 die Tatbestände der Teilliquidation erfüllt.</p><ul> <li>Die Vollversicherung weist einen Deckungsgrad von 100% aus. Die Altersguthaben werden zu 100% übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Rentner mit Nachschusspflicht weist eine Unterdeckung auf. Die Deckungskapitalien der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> </ul><p><br/></p>
- Custom type of title
- Verminderung der Belegschaft, Aufgabe Geschäftstätigkeit, Auflösung Anschlussvertrag
- Uffizi
- Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2019@phoenix-pk.ch oder per Postadresse an: PHOENIX Pensionskasse Mellingerstrasse 10 5443 Niederohrdorf
- Ulteriurs meds legals
- • Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. • Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. • Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.