Kollokationsplan und Inventar Rüstü Baydar

Plan da collocaziun ed inventari · Zurich · 08-11-2024

Publicaziun

Gener
Plan da collocaziun ed inventari
Chantun
Zurich
Publitgà
08-11-2024
Publitgà da
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Numer da publicaziun
KK04-0000045328
Publitgà fin ils
08-11-2029

Partidas

Debitur

naschì/da ils 20-12-1991 · Zürcherstrasse 61, 8953 Dietikon

Text

Remartgas
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 8. November 2024 beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde schriftlich einzureichen.
Meds legals
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Nua inoltrar recurs
Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
Nua annunziar pretensiuns e recurs
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Uffizi
Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten.