Kollokationsplan und Inventar Ruth Gemperle

Plan da collocaziun ed inventari · Zurich · 07-02-2025

Publicaziun

Gener
Plan da collocaziun ed inventari
Chantun
Zurich
Publitgà
07-02-2025
Publitgà da
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Numer da publicaziun
KK04-0000047295
Publitgà fin ils
07-02-2030

Partidas

Debitur

naschì/da ils 15-01-1943 · burgais da Oberuzwil SG · Oberer Deutweg 51, 8400 Winterthur

Text

Remartgas
Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Winterthur-Altstadt vertreten durch die Mobile Equipe Konkurs Postfach 8036 Zürich [email protected]
Meds legals
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Ulteriurs meds legals
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben sowie beim Konkursamt Winterthur-Altstadt (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) bei der Auflagestelle: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Uffizi
Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich