Inventar Samson Kiener

Plan da collocaziun ed inventari · Obwalden · 24-07-2025

Publicaziun

Gener
Plan da collocaziun ed inventari
Chantun
Obwalden
Publitgà
24-07-2025
Publitgà da
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Numer da publicaziun
KK04-0000050948
Publitgà fin ils
24-07-2030

Partidas

Debitur

naschì/da ils 04-03-1964 · burgais da Aesch LU · Oberwilerstrasse 30, 6062 Wilen (Sarnen)

Text

Remartgas
Zusätzliche Inventarpositionen erfordern eine Neuauflage. Beschwerden gegen das Nachtrags-Inventar sind innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls wird das Nachtrags-Inventar als anerkannt betrachtet. Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 3. August 2025 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarposition Nr. 110 (Anfechtungsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichnenden Konkursamt ebenfalls bis zum 3. August 2025 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.
Meds legals
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Uffizi
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen