Definitive Nachlassstundung Mirco Andreas Fercher

Moratori definitiv concedì · Bern · 05-09-2023

Publicaziun

Gener
Moratori definitiv concedì
Chantun
Bern
Publitgà
05-09-2023
Termin fin ils
04-03-2024
Publitgà da
Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
Numer da publicaziun
NA02-0000001153
Publitgà fin ils
05-09-2028

Partidas

Debitur

Haslerenstrasse 28, 3703 Aeschi b. Spiez

Text

Remartgas
Die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
Trustee
Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Susanne Teuscher-Hauert, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
Meds legals
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann
Ulteriurs meds legals
Die Aufgaben der Sachwalterin ergeben sich aus Art. 295 Abs. 2 SchKG. Sie hat insbesondere dem Gericht vor Ablauf der Stundung gemäss Ziff. 1 Bericht zu erstatten über die Art ihrer Tätigkeit, die Ergebnisse ihrer Bemühungen sowie über den Umfang der bisherigen Aufwendungen/Auslagen. Nichteinhalten der Frist hat die Konkurseröffnung zur Folge.