Definitive Nachlassstundung Mirco Andreas Fercher
Moratori definitiv concedì · Bern · 05-09-2023
Publicaziun
- Gener
- Moratori definitiv concedì
- Chantun
- Bern
- Publitgà
- 05-09-2023
- Termin fin ils
- 04-03-2024
- Publitgà da
- Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
- Numer da publicaziun
- NA02-0000001153
- Publitgà fin ils
- 05-09-2028
- Funtauna
- La publicaziun en il FUSC (PDF)
Partidas
Debitur
Haslerenstrasse 28, 3703 Aeschi b. Spiez
Text
- Remartgas
- Die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
- Trustee
- Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Susanne Teuscher-Hauert, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
- Meds legals
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann
- Ulteriurs meds legals
- Die Aufgaben der Sachwalterin ergeben sich aus Art. 295 Abs. 2 SchKG. Sie hat insbesondere dem Gericht vor Ablauf der Stundung gemäss Ziff. 1 Bericht zu erstatten über die Art ihrer Tätigkeit, die Ergebnisse ihrer Bemühungen sowie über den Umfang der bisherigen Aufwendungen/Auslagen. Nichteinhalten der Frist hat die Konkurseröffnung zur Folge.