Verlängerung der Nachlassstundung carewe GmbH

Moratori prolungà · Graubünden · 22-12-2025

Publicaziun

Gener
Moratori prolungà
Chantun
Graubünden
Publitgà
22-12-2025
Moratori a partir dals
10-12-2025
Moratori fin ils
10-09-2026
Publitgà da
Regionalgericht Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Numer da publicaziun
NA04-0000001421
Publitgà fin ils
22-12-2030

Partidas

Debitur

CHE-115.576.120 · 0107 · Tgesa Pardeala 11, 7456 Marmorera

Text

Remartgas
Sachwalterin Navis Treuhand AG, Promenade 56B, 7270 Davos Platz
Meds legals
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Regionalgericht Albula - Einzelrichterin T. Pfammatter
Ulteriurs meds legals
Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der direkten Zustellung resp. bei weiteren zur Beschwerde Berechtigten von der Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Im vorliegend anwendbaren summarischen Verfahren erfolgt kein Fristenstillstand durch Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Fällt jedoch für den Schuldner, den Gläubiger oder den Dritten das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG).