Zahlungsbefehl Heberlein Ceramic Technology Ltd.

Cumond da pajament · St. Gallen · 27-11-2025

Publicaziun

Gener
Cumond da pajament
Chantun
St. Gallen
Publitgà
27-11-2025
Numer da scussiun
23003684
Publitgà da
Betreibungsamt Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
Numer da publicaziun
SB02-0000087817
Publitgà fin ils
27-11-2026

Partidas

Creditur

Anhui Sijian Group Holding Company Limited

0441 · CN

Debitur

Heberlein Ceramic Technology Ltd.

0441 · CN

Text

Remartgas
Am 11.01.2024 wurde die chinesische Zentralbehörde, in Leitung des Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin in Rechtshilfesachen, beauftragt, den Zahlungsbefehl gegen die obige Schuldnerin zuzustellen. Gemäss chinesischem Zustellzeugnis vom 06.03.2024 konnte die Empfängerin an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden.
Uffizi
Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil
Ulteriurs meds legals
Die Zustellung wurde nach Art. 66 Abs. 3 SchKG versucht. Aufgrund unbekannten Firmensitzes wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 3 durch öffentliche Publikation ersetzt.
Instrucziuns
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.