Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung
Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.101.761 Stelle: Bezirksgericht Zofingen Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 25.08.2026
Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung Den Beklagten wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Bleibt die Stellungnahme innert dieser Frist aus, wird zur Hauptverhandlung vorgeladen (Art. 223 Abs. 2 ZPO).
Zustellung an:
die Klägerin (A-Post)
den Beklagten (einschreiben)
die Beklagte (Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau)
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts
© 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 1