412.911
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
vom 03.12.2018 (Stand 03.12.2018)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 bei.
Art. 2
Der Vollzug des Konkordats obliegt der Landesschulkommission.
Art. 3
Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskomission zuständig.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
cGS ---