2024.BKD.4458
Fachkommission für Denkmalpflege. Neuwahl für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 973/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.4458 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Fachkommission für Denkmalpflege. Neuwahl für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Gestützt auf die Denkmalpflegegesetzgebung setzt der Regierungsrat für eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren eine beratende Fachkommission für Denkmalpflege mit sieben bis neun Mitgliedern ein. Der Fachkommission können heikle oder umstrittene Einzelfragen sowie übergeordnete Fragen der Denkmalpflegetätigkeit vorgelegt und sie kann zur Stellungnahme in direktionsübergreifenden Fragen der Denkmalpflege beigezogen werden.
2. Mandatsbeendigungen
Aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat ist per 30. November 2023 zurückgetreten:
– Rüegsegger Hans Jörg, Landwirt, Riggisberg
Aufgrund seiner Pensionierung und dem damit verbundenen Austritt aus dem Kantonsdienst endet ferner das Mandat von:
– Glarner Hans Ulrich, ehem. Vorsteher Amt für Kultur, Bern
Der Regierungsrat dankt den Zurückgetretenen bestens für die geleisteten Dienste.
3. Neuwahl
Auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion wird für die laufende Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2026 als Kommissionsmitglied neu in die Fachkommission für Denkmalpflege gewählt:
– Schilt Walter, Grossrat, Unternehmer und Landwirt, Utzigen
Der Regierungsrat dankt Herrn Schilt, dass er sich bereit erklärt hat, sich für den Kanton Bern in der Fachkommission für Denkmalpflege zu engagieren.
4. Vakanzen
Im Übrigen setzt sich die Kommission zurzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: – Häsler Christine, Bildungs- und Kulturdirektorin, Kommissionspräsidentin, Grindelwald – Bellorini Pascale, Architektin, Bern – Berger Stefan, Grossrat und Stadtpräsident von Burgdorf, Burgdorf – Gsteiger Marin, Architekt, Spiegel b. Bern – Kaiser Franziska, Kunsthistorikerin, Zug – Wick Bernard, architecte, Bienne
Zwei Sitze bleiben vakant.
5. Rechtsgrundlagen
– Art. 39 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV; BSG 426.411) – Art. 1 Abs. 2 der Verordnung vom 24. August 1994 über die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter (BSG 153.15)
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion