2024.BVD.2456
Bern, Universität Salvisbergbau Muesmattareal, Instandsetzung und Umbau. Verpflichtungskredit für Vorprojekt
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 965/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.2456 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Universität Salvisbergbau Muesmattareal, Instandsetzung und Umbau, Verpflichtungskredit für Vorprojekt
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Salvisbergbau an der Baltzerstrasse 5 / Muesmattstrasse 19 muss gesamtsaniert werden. In der Wintersession 2021 bewilligte der Grosse Rat bereits einen Projektierungskredit für eine Sanierung (2020.BVD.6389). Wegen der Statik des Gebäudes sind umfassendere Sanierungsmassnahmen notwendig als ursprünglich vorgesehen. Es liegt eine wesentliche Projektänderung vor. Dem Grossen Rat wird deshalb im Frühling 2025 ein neuer Projektierungskredit vorgelegt, der den bisherigen Kredit ersetzt (2024.BVD.2458).
Mit dem beantragten Kredit von CHF 950 000 soll das Vorprojekt für die Gesamtsanierung finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) ‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1), Art 135 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (Organisationsverordnung BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. April 2024, Baupreisindex Espace Mittelland,143.0 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 950 000
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 950 000
Zu bewilligender Kredit CHF 950 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2024 CHF 140 000
2025 CHF 790 000 2026 CHF 20 000 Total CHF 950 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in %
Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Abschreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 78.75 0.14 0.79 1.62 1.19 1.88 73.13 In der GKIP 2024 eingestellt 66.00 0 0.25 1.66 1.80 7.73 45.56
In der aktuellen gesamtkantonalen Investitionsplanung 2024 sind Gesamtinvestitionskosten von CHF 71 Mio. eingestellt. Der Beitrag des Bundes gemäss HFGK wird auf CHF 5 Mio. geschätzt.
Gestützt auf die Machbarkeitsstudie vom Mai 2024 wird mit Gesamtinvestitionskosten von CHF 83.75 Mio. gerechnet (inkl. phasengerechte Kostenungenauigkeit von +/– 25 %). Die Differenz zu den in der GKIP 2024 eingestellten Kosten von CHF 12.75 Mio. wird zur Aufnahme in die GKIP 2025 beantragt.
5.3 Abschreibungsaufwand
Durch das Vorprojekt entsteht kein Abschreibungsaufwand.
5.4 Weitere Folgekosten
Keine
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
In der Wintersession 2021 bewilligte der Grosse Rat bereits einen Projektierungskredit für eine Sanierung des Salvisbergbaus (2020.BVD.6389). Das ursprüngliche Sanierungsprojekt betraf in erster Linie die Instandsetzung der Gebäudehülle. Daneben waren auch Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung sowie Brandschutzmassnahmen und punktuelle Instandhaltungsmassnahmen an den haustechnischen Anlagen vorgesehen. Zudem sollten die 2021 durch den Auszug des Instituts für Rechtsmedizin frei gewordenen Flächen im östlichen Teil des Gebäudes für die Nachnutzung durch die Philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät umgebaut werden. Das Kantonale Laboratorium und der Pharmazeutische Dienst, die in der westlichen Hälfte des Gebäudes untergebracht sind, sollten ihren Betrieb normal weiterführen.
Im Verlauf der Vorprojektphase hat sich nun herausgestellt, dass die Nutzlasten der bestehenden Decken ungenügend sind und nicht den heutigen Vorschriften für Labor-, Büro- und Lehrnutzungen entsprechen. Alle Decken müssen deshalb verstärkt werden. Dies kann wegen den Erschütterungen durch die notwendigen Spitz- und Betonarbeiten nicht wie bisher geplant unter laufendem Betrieb erfolgen, d.h. das Gebäude muss für die Sanierung geleert werden.
Das Kantonale Laboratorium und der Pharmazeutische Dienst, mit ihren sensiblen Geräten, werden aus dem Gebäude ausziehen. Sie werden neu im Bernapark in Deisswil untergebracht. Der Grosse Rat hat der Anmiete samt Mieterausbau im März 2024 zugestimmt (2023.BVD.1432). Das Institut für Geologie, das ebenfalls im Salvisbergbau untergebracht ist, wird entsprechend dem Sanierungsfortschritt innerhalb des Gebäudes umplatziert, so dass das Gebäude etappenweise saniert werden kann.
Somit werden neu nicht mehr nur einzelne Massnahmen an der Gebäudehülle und einer relativ kleinen Teilfläche (ehemals Instituts für Rechtsmedizin) vorgenommen. Vielmehr wird nun das ganze Gebäude innen wie aussen instandgesetzt, namentlich auch die ganze Fläche der beiden Laboratorien und alle Nutzer müssen aufgrund der Eingriffstiefe der Arbeiten sowie des dadurch entstehenden Lärms und der Erschütterungen ausziehen bzw. innerhalb des Gebäudes umplatziert werden. Dies stellt eine erhebliche Projektänderung mit bedeutenden finanziellen Folgen dar. Die notwendigen Arbeiten müssen umfassend geplant und neu projektiert werden.
Um einen teuren Leerstand des Gebäudes zu verhindern, muss die Projektierung so rasch wie möglich an die Hand genommen werden. Der neue Projektierungskredit wird dem Grossen Rat voraussichtlich im Frühling 2025 zur Genehmigung vorgelegt. Um die Zeit bis zum Ablauf der Referendumsfrist zu überbrücken, soll bis dahin das Vorprojekt betreffend die Gesamtsanierung durchgeführt werden, damit im August 2025 die weitere Projektierung ohne Unterbruch fortgeführt werden kann.
6.2 Projektbeschrieb
Die Gesamtplanung der Sanierung erlaubt eine effiziente Strukturierung der Nutzungen, der Logistik und der Wegführung innerhalb des Gebäudes. Die Sanierung soll integral in mehreren Etappen erfolgen. Begonnen wird mit den bereits heute nicht mehr genutzten Flächen des Instituts für Rechtsmedizin an der Bühlstrasse 20 / Baltzerstrasse 1 Ost. Das im an der Baltzerstrasse 1 West und 3 untergebrachte Institut für Geologie wird anschliessend etappenweise innerhalb des Gebäudes umziehen, so dass jeweils die nächste Etappe unter Leerstand ermöglicht wird. Während jeder Etappe muss das Institut funktionieren – dies wird im Vorprojekt vertieft geplant.
Wie ursprünglich vorgesehen erfolgen in jeder Etappe die Instandsetzung der Gebäudehülle, die Erdbebenertüchtigung, Brandschutzmassnahmen und die Instandhaltungsmassnahmen an den haustechnischen Anlagen. Zusätzlich zu den ursprünglich vorgesehenen Massnahmen werden die Decken im gesamten Gebäude verstärkt. Durch den Ersatz der bestehenden Kälte-Fernleitung von der Baltzerstrasse 4 zur Baltzerstrasse 1 und der Erhöhung des Leitungsdurchmessers wird die Kälteversorgung auf eine zukünftige Entwicklung der Institute gewährleistet. Laboreinrichtungen, welche das Ende der Lebensdauer noch nicht erreicht haben, werden nach Möglichkeit wiederverwendet.
In den letzten beiden Etappen werden die Flächen des heutigen Kantonalen Laboratoriums instandgesetzt und für Labor-, Büro- und Lehrflächen der Universität Bern umgebaut. Der vorgesehene Standardlabortyp «Biologie/Biomedizin/Biochemie» ermöglicht ein breites Spektrum von Arbeitsweisen im Bereich der Biowissenschaften/Life-Sciences bis hin zu gewissen Bereichen der Biomedizin, Biochemie wie auch den Erdwissenschaften und kann strategisch als flexible Fläche für Rochaden, Bewirtschaftung und Wachstum eingesetzt werden. Im Salvisbergbau nicht vorgesehen und aufgrund der begrenzten Kälte- und Lüftungskapazität nicht möglich sind hochinstallierte Speziallabore wie beispielsweise solche mit einer erhöhten Biosicherheitsstufe.
6.3 Termine
Erarbeitung Vorprojekt ab Mitte September 2024 Projektierungskredit Frühlingssession 2025 Erarbeitung Bauprojekt 2025–2026 Ausführungskredit 2027 Realisierung ab 2029 in Etappen Fertigstellung ca. 2034
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion