2024.BVD.2981
Ausführungsprogramm SFG 2025-2028
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1205/2024 Datum RR-Sitzung: 27. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.2981 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ausführungsprogramm SFG 2025-2028
Gemäss See- und Flussufergesetz (SFG) von 1982 sind die Ufer der fünf grossen bernischen Seen und entlang der Aare der Allgemeinheit und der Natur zugänglich zu machen und umzugestalten. Kantonsbeiträge an Projekte der Gemeinden zur Realisierung von Uferwegen, Freiflächen und naturnahen Uferlandschaften werden über den SFG-Fonds finanziert.
Der Regierungsrat beschliesst periodisch ein Ausführungsprogramm mit denjenigen Projekten, an die in der betreffenden Zeitperiode grundsätzlich Kantonsbeiträge aus dem SFG-Fonds ausgerichtet werden können.
Gestützt auf den Vortrag der Bau- und Verkehrsdirektion beschliesst der Regierungsrat das beiliegende Ausführungsprogramm SFG 2025-2028.
Sollten die vorgesehenen Fondsmittel für das Ausführungsprogramm SFG 2025-2028 wider Erwarten nicht ausreichen, werden die Zusicherungen gemäss Ziffer 3.3 des Vortrags bis zum nächsten Ausführungsprogramm zurückgestellt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilage ‒ Ausführungsprogramm SFG 2025-2028