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Kantonsbeitrag an Bernmobil und eigene Ausgaben für Strassenbau für den Neubau Haltestelle Guisanplatz; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit für Beiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026 und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

2024.BVD.3564 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 30 avr. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-3564/de/kantonsbeitrag-an-bernmobil-und-eigene-ausgaben-fur-strassenbau-fur-den-neubau-haltestelle-guisanplatz-ausfuhrungsbeschluss-zum-investitionsrahmenkredit-fur-beitrage-an-den-offentlichen-verkehr-2022-2026-und-zum-investitionsrahmenkredit-strasse-2022-2025

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2024.BVD.3564

Kantonsbeitrag an Bernmobil und eigene Ausgaben für Strassenbau für den Neubau Haltestelle Guisanplatz; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit für Beiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026 und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 414/2025 Datum RR-Sitzung: 30. April 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.3564 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsbeitrag an Bernmobil und eigene Ausgaben für Strassenbau für den Neubau Haltestelle Guisanplatz; Ausführungsbeschlüsse zum Investitionsrahmenkredit für Beiträge an den öffentlichen Verkehr 2022-2026 und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem vorliegenden Ausführungsbeschluss bewilligt der Regierungsrat die kantonalen Gesamtausgaben von CHF 8 004 210 für die Neugestaltung des Knotens Guisanplatz.

Die Gesamtausgaben des Kantons beinhalten den Kantonsbeitrag an Bernmobil in der Höhe von netto CHF 5 013 610 (nach Abzug des Gemeindedrittels) zulasten des Rahmenkredits für Kantonsbeiträge an den öffentlichen Verkehr und die eigenen Ausgaben für den Strassenbau von CHF 2 990 600 (Gesamtkosten CHF 3 810 600 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 820 000) zulasten des Investitionsrahmenkredits Strasse.

Das Projekt steht unter der gemeinsamen Bauherrschaft von Bernmobil, dem Kanton Bern und der Stadt Bern.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38–40, 49 und 52–56 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr» ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Der Kantonsbeitrag an Bernmobil wird aus dem Rahmenkredit für die Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025» finanziert.

Die Ausgaben für den Strassenbau werden aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 finanziert. Das betrifft praxisgemäss sowohl die Neuinvestitionen als auch für den baulichen Unterhalt. Vorliegend wird der Strassenbau aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der strassenseitigen Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.

Für die Ablösung der Mittel aus beiden Rahmenkrediten ist der Regierungsrat zuständig (Art. 54 SG und Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021).

4. Kosten, massgebende Ausgaben

4.1 Gesamtkostenaufstellung für den Neubau der Haltestelle Guisanplatz

Baukosten, inkl. Vorarbeiten und Eigenleistungen, davon: CHF 17 530 500 ‒ Gleisbau CHF 1 678 000 ‒ Fahrleitungsbau CHF 303 620 Baunebenkosten, davon: CHF 7 096 500 ‒ Kommunikation CHF 360 000 ‒ Planungskosten CHF 3 795 000 ‒ Verkehrsmassnahmen CHF 1 888 974 ‒ Bewilligungsverfahren CHF 140 000 ‒ Landerwerb CHF 190 000 ‒ Versicherung und Vorinvestitionen Planung CHF 935 696 Diverses CHF 195 000 ‒ Umleitungen BERNMOBIL CHF 170 000 ‒ Anteil Kunst am Bau CHF 25 000 Risikokosten CHF 2 811 000 Gesamtkosten exkl. MWST CHF 27 633 000 MwSt. 8.1% CHF 2 238 300 Gesamtkosten inkl. MWST CHF 29 871 300

exkl. MWST inkl. MWST Gesamtkosten CHF 27 633 000 29 871 300 ./. Anteil Stadt Bern CHF 15 635 400 16 901 881 ./. Anteil Bernmobil CHF 512 000 553 472 ./. Anteil Dritte CHF 628 500 679 447 Zu Lasten Kanton CHF 10 857 000 11 736 500 davon Anteil OIK II CHF 3 525 100 3 810 600 davon Anteil AÖV CHF 7 331 900 7 520 410*)

*) beim Anteil AÖV muss nur auf dem à-fonds-perdu Investitionsbeitrag die MWST aufgerechnet werden

4.2 Kantonsbeitrag an den öffentlichen Verkehr (IRK-Projekt 2025_02)

Preisbasis Oktober 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Gesamtkosten Teil ÖV (Bernmobil) exkl. MWST CHF 7 843 900 ./. Eigenmittel Bernmobil – CHF 512 000 Anteil ÖV zulasten Kanton Bern (exkl. MWST) CHF 7 331 900 + Vorsteuerkürzung (MWSt) auf à-fonds-perdu-Beitrag von CHF 2 327 290 CHF 188 510 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 7 520 410 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 2 506 800 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 5 013 610

Der Kanton Bern leistet an Bernmobil einen Investitionsbeitrag von brutto CHF 7 520 410 (netto CHF 5 013 610). Davon werden brutto CHF 5 004 610 als bedingt rückzahlbares Darlehen und CHF 2 515 800 à fonds perdu geleistet. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit sind die allgemein gültigen Rechnungslegungsvorschriften.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4.3 Ausgaben für den Strassenbau

Preisbasis Oktober 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Gesamtkosten Strassenbau zulasten Kanton CHF 3 810 600 ‒ Baulicher Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 2 536 600 Ersatz von Randsteinen, Beläge, Strassenentwässerung, öffentliche Beleuchtung ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG:Neue Haltestelle inkl. Veloumfahrung in der Papiermühle- CHF 1 274 000 strasse, teilweise neues Spurlayout des Knotens, neue Lichtsignalanlage und Klimamassnahmen Total CHF 3 810 600

./. abzüglich durch die BVD am 25. Oktober 2021 bewilligte Projektierungskosten – CHF 820 000

Zu bewilligende Ausgaben für den Strassenbau CHF 2 990 600

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022-2037 vorgesehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4.4 Gesamtausgaben zulasten Kanton und massgebende Summen.

Anteil Öffentlicher Verkehr CHF 5 013 610

Anteil Strassenbau CHF 2 990 600

Total zu bewilligende Ausgaben Kanton CHF 8 004 210

Der Neubau der Haltestelle Guisanplatz wird als Gesamtvorhaben realisiert. Daher werden sämtliche Kosten zulasten Kanton zusammengerechnet und dem Regierungsrat in einem Beschluss unterbreitet (gemäss Art. 29 FHG).

In analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV sind die Anteile unterschiedlicher – hier unterschiedlich delegierter Ausgaben – separat auszuweisen.

Vorliegend ist der Regierungsrat sowohl für die Ablösung der Mittel aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse als auch aus dem Rahmenkredit für Beiträge an den öffentlichen Verkehr zuständig.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

5.1 Beitrag ÖVG an Bernmobil

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 363400706 àfp ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2025 CHF 330 000 2026 CHF 800 000 2027 CHF 1 200 000 2028 CHF 185 800 564000000 Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen (bedingt 2026 CHF 500 000 rückzahlbar) 2027 CHF 3 400 000 2028 CHF 1 104 610 Total CHF 7 520 410

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge von CHF 2 506 800 werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.

5.2 Strassenbau

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 350 000 2025 CHF 150 000 2026 CHF 500 000 2027 CHF 2 790 600 2028 CHF 20 000 Total CHF 3 810 600

6. Stand der Rahmenkredite

6.1 Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026»

Ende 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 140 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 92 202 733 noch offene Kreditsumme (Stand am 24. März 2025) CHF 47 797 267 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 5 013 610 Stand Rahmenkredit neu CHF 42 783 657

6.2 Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand am 24. März 2025)* – CHF 91 511 155 noch offene Kreditsumme CHF 188 488 845 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 2 990 600 Stand Rahmenkredit neu CHF 185 498 245 * Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer

5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % Öffentlicher Verkehr 7 520 410 5 004 610 2 515 800 - Strassenbau 3 810 600 1 274 000 2 536 600 -

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

7.2.1 Investitionsausgaben für den öffentlichen Verkehr

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.336 0.333 2.267 0.736 In der GKIP 2024 eingestellt 4.153 4.153

Der aktuelle Planungsstand hat ergeben, dass der bedingt rückzahlbare Beitrag an den Gesamtkosten tiefer ist als in der GKIP eingestellt.

7.2.1 Investitionsausgaben für den Strassenbau

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.810 0.350 0.150 0.500 2.790 0.020 In der GKIP 2024 eingestellt

Das Projekt 420.20187 wurde in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau» Kantonsstrassen aufgeführt».

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährl. Abschreibung

Ober-/Unterbau Kantonsstrasse 700 000 40 17 500

Deckbelag Kantonsstrasse 0 12 0

Lichtsignalanlagen 0 20 0

Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen 0 20 0

Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen 3 336 400 20 166 800 (bedingt rückzahlbar)

Der Ersatz der Haltestelle Guisanplatz verursacht einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 350 0000 im Konto Oberbau-/Unterbau Kantonsstrasse.

7.4 Weitere Folgekosten

Die a-fonds-perdu-Beiträge des Kantons decken die nicht aktivierbaren Kosten des Projekts. Daher entstehen aus diesem Beitrag keine Folgekosten in Form von Abschreibungen. Jedoch generieren die aktivierbaren Investitionen bei Bernmobil Abschreibungen, die durch den Kanton über die Abgeltungen der Sparte Infrastruktur finanziert werden. Die dafür notwendigen Mittel sind in der Finanzplanung der BVD vorgesehen.

Im Bereich Strassenbau entstehen keine Folgekosten.

8. Begründung

Die heutige Verkehrssituation am Knoten Guisanplatz ist unbefriedigend: Das Tram verliert durch das Befahren der Wendeschlaufe in beide Richtungen viel Zeit. Für durchfahrende Fahrgäste ist die Linie an den Wankdorf Bahnhof daher nicht attraktiv. Das häufig kreuzende Tram stört behindert auch den flüssigen Verkehr übrigen Verkehrsteilnehmer. Die Kapazitätsgrenze des Knotens ist heute erreicht.

Die Tramweichen und -kreuzungen sind stark abgenutzt. Sie müssen bis spätestens im Jahr 2027 ersetzt werden. Die Platzverhältnisse sind eng und die Fahrgeometrien ungünstig.

Die Verkehrssicherheit ist mangelhaft, insbesondere für den Langsamverkehr, und die Anlage ist nicht behindertengerecht ausgebaut. Es fehlen hindernisfreie Einstiege in die Trams und die Busse und taktil visuelle Markierungen für Sehbehinderte. Für den längsfahrenden und den querenden Veloverkehr besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial.

Durch die Verlegung der Tramhaltestelle in die Papiermühlenstrasse wird die Situation wesentlich verbessert. Das Nünitram muss nicht mehr durch die Wendeschleife fahren, was die Fahrtzeit um etwa eine Minute pro Richtung verkürzt. Die Attraktivität für durchfahrende Fahrgäste wird damit gesteigert. Gleichzeitig wird am Knoten die dringend benötigte Kapazität für alle anderen Verkehrsteilnehmer frei. Die Verkehrssicherheit wird erheblich verbessert

Die Verlegung der Haltestelle entspricht der behördenverbindlichen Richtplanung (ESP Wankdorf). Der ESP Wankdorf gilt als der grösste und dynamischste Entwicklungsschwerpunkt im Kanton Bern. Die Neugestaltung des Knotens Guisanplatz wird somit einen wichtigen Beitrag an die regionale Entwicklung leisten.

Abbildung 1: Projektperimeter Neubau Haltestelle Guisanplatz

Die bestehenden Haltekanten in der Mingerstrasse bleiben auch nach der Verlegung der Haltestelle erhalten und werden behindertengerecht angepasst, weil sie weiterhin angefahren werden, beispielsweise bei Messebetrieb oder bei Strassensperrungen der Papiermühlestrasse (z.B. YB-Match).

Die Bauarbeiten sind in den Jahren 2026 (Siedlungsentwässerung) und 2027 (Gleis- und Strassenbau) geplant. Während der zweiten Bauphase im Jahr 2027 wird der Trambetrieb während zwei bis drei Monaten unterbrochen und das Tramdepot Bolligenstrasse vom Netz getrennt sein, analog dem Vorgehen während der Realisierung des Sanierungsprojekts «Dr nöi Breitsch».

Als Klimamassnahmen werden neue Bäume gepflanzt und die Verkehrsfläche soweit möglich entsiegelt.

Würde auf die Realisierung des Projekts verzichtet, müsste BERNMOBIL die Gleisanlage im Jahr 2027 im Alleingang und 1:1 ersetzen. Mit der Entwicklung im ESP Wankdorf und der damit verbundenen Verkehrszunahme würde die Kapazität des Knotens nicht mehr ausreichen. Zudem können die Sicherheitsdefizite am Knoten nicht behoben werden und der behördenverbindliche Auftrag aus dem ESP Wankdorf würde nicht erfüllt.

Die beantragten Gesamtausgaben beziehen sich nur auf die Kostenanteile des TBA für den Strassenbau an der Kantonsstrasse und des AÖV für die Kosten von Bernmobil für die gesamte Traminfrastruktur. Die Stadt Bern holt ihren Kredit für die Gemeindestrassen und die Leitungssanierungen separat ein. Der Kostenteiler ist in einer Realisierungsvereinbarung festgelegt, die die Bauherrinnen am 4. April 2025 unterzeichnet haben.

Abbildung 2: Eigentumsverhältnisse im Projektperimeter: Kantonsstrasse orange, Gemeindestrassen violett

Der Baudirektor hat den Strassenplan vom 10. März 2025 genehmigt. Bis Mitte April 2025 läuft die Beschwerdefrist. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen ist das Risiko einer Verzögerung durch Beschwerden indes gering.

Das Projekt ist als Massnahme «Stadt Bern, neue Haltestelle Guisanplatz (ARE-Code 0351.4.030)» im Agglomerationsprogramm Bern der 4. Generation (A-Horizont) vorgesehen. Der Bund hat einen Beitrag von maximal CHF 3.2 Mio. in Aussicht gestellt. Der Beitrag ist noch nicht zugesichert.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion