2024.BVD.3678
STI Bus AG, Kantonsbeitrag an den Versuchsbetrieb Tangentiallinie Steffisburg - Thun, Verpflichtungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 865/2024 Datum RR-Sitzung: 28. August 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.3678 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
STI Bus AG, Kantonsbeitrag an den Versuchsbetrieb Tangentiallinie Steffisburg - Thun, Verpflichtungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Beitrags von insgesamt CHF 1 478 100 an einen dreijährigen Versuchsbetrieb für eine neue Buslinie Steffisburg Kirche – Bahnhof – Thun Zentrum Oberland. Die Versuchsperiode dauert von Dezember 2025 bis Dezember 2028. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 492 700) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten des Kantons Bern (zu bewilligender Kredit) beläuft sich auf CHF 985 400.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 6 und 12 ‒ Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412), Art. 5, 11 und 15 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550) ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 über Verlängerung und Anpassung des Angebotsbeschlusses für den öffentlichen Verkehr 2022-2025 bis Ende 2026 (2023.BVD.3424)
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Kostenaufstellung
Gesamtkosten der Buslinie gemäss Richtofferte (Dez. 2025 – Dez. 2028) CHF 4 434 300 ./. Verkehrserträge CHF 764 300 ./. Direktbeiträge der Gemeinden an die STI Bus AG CHF 2 191 900 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 1 478 100 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) CHF 492 700 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 985 400
4.2 Bezug zu Budget und Finanzplan
Die Ausgabe ist im Finanzplan 2026 bis 2028 enthalten.
4.3 Folgekosten
Es entstehen keine Folgekosten.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 363400701 ÖV-Abgeltungen Betrieb 2026 CHF 484 700 2027 CHF 491 400 2028 CHF 502 000 Total CHF 1 478 100
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination AÖV wird ermächtigt, gestützt auf den vorliegenden Beschluss, die entsprechende Abgeltungsvereinbarung mit der STI Bus AG, der Betreiberin der neuen Buslinie, abzuschliessen.
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.
6. Begründung
Seit 2019 planen die Regionale Verkehrskonferenz Oberland-West (RVK 5) sowie die Gemeinden Steffisburg und Thun eine neue Tangentiallinie Steffisburg Kirche – Steffisburg Bahnhof – Thun Zentrum Oberland für die bessere Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Thun Nord und des Entwicklungsgebiets im Bereich des Bahnhofs Steffisburg durch den öffentlichen Verkehr. Es handelt sich um eine Massnahme des Agglomerationsprogramms «Thun-Oberland West» der 4. Generation.
Die neue Tangentiallinie soll ihren Betrieb im Dezember 2025 aufnehmen. In einer ersten Etappe ist ein 30-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeiten sowie der Ladenöffnungszeiten des Zentrums Oberland (Mo-Fr ca. 6:00–20:00 Uhr, Sa ca. 7:00–18:00 Uhr) geplant. Dies entspricht werktags 29 Kurspaaren (Angebotsstufe 3 gemäss Art. 5 Abs. 1 AGV). Mit der geplanten Arealentwicklung und der voraussichtlichen Inbetriebnahme einer neuen S-Bahn-Haltestelle in rund zehn Jahren sind in einem zweiten Schritt ein 15-Minuten-Takt und eine Verlängerung Richtung Thun Neufeld – Strandbad vorgesehen.
In ihrem Schlussbericht vom 6. März 2020 geht die Regionalkonferenz Oberland West davon aus, dass die Minimalanforderungen von 8 Personen pro Kurs und einem Kostendeckungsgrad von 25 % gemäss Art. 11 AGV in der ersten Etappe erreicht werden. Mit dem Versuchsbetrieb soll überprüft werden, ob diese Erwartungen sich bestätigen. Gemäss Art. 6 Abs. 2 ÖVG kann der Kanton den Versuchsbetrieb mit einer finanziellen Beteiligung von bis zu einem Drittel der Betriebskosten gemäss Art. 15 AGV unterstützen.
Abgestimmt auf vorgesehene Bauarbeiten auf den befahrenen Strassen und die Bestellperioden für das Angebot 2029–2030 soll der Versuch von Dezember 2025 bis Dezember 2028 durchgeführt werden. Bestätigen sich die erwarteten Ergebnisse im Versuchsbetrieb, kann das Angebot mit einer Anpassung des Angebotsbeschlusses für die Fahrplanjahre 2029–2030 in das Grundangebot überführt werden.
Die Gemeinden Steffisburg und Thun unterstützen den Versuch mit direkten Beiträgen in der Höhe von rund CHF 2.2 Mio. an die STI Bus AG. Sie werden die dafür notwendigen Kreditbeschlüsse im Herbst 2024 beantragen.
Der Regierungsrat bewilligt den vorliegenden Kredit unter Vorbehalt der Kreditgenehmigungen der zuständigen Gemeindegremien.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilage ‒ Richtofferte neue Tangentiallinie Thun – Steffisburg der STI Bus AG vom 8. Januar 2024