2024.BVD.3867
Avenir Berne romande, Biel/Bienne, Salzhausstrasse 18, Centre de formation professionnelle Berne francophone (ceff). Verpflichtungskredit für die Anmiete. Zusatzkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 840/2024 Datum RR-Sitzung: 21. August 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.3867 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Avenir Berne romande, Biel/Bienne, Salzhausstrasse 18, Centre de formation professionnelle Berne francophone (ceff), Verpflichtungskredit für die Anmiete; Zusatzkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Bereich «Handwerk» des Berufsbildungszentrums des französischsprachigen Teils des Kantons Bern (ceff ARTISANAT) wird aufgrund des Kantonswechsels von Moutier neu in Biel untergebracht. In der Frühlingssession 2024 hat der Grosse Rat dafür einen Verpflichtungskredit für wiederkehrende Ausgaben von jährlich CHF 256 865 für die Nebenkosten der Anmiete sowie einmalige Ausgaben von CHF 28 308 738 für die kapitalisierte Miete, den Nutzerausbau und die Ausstattung bewilligt (2022.BVD.5216). Bei der Herleitung der zu bewilligenden einmaligen Ausgaben wurden damals irrtümlicherweise die mit RRB 757/2023 bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 950 000 nicht in die Gesamtausgaben eingerechnet. Die Gesamtausgaben für den Nutzerausbau belaufen sich inklusive Projektierungskosten auf CHF 5 150 000, während nur Gesamtausgaben von CHF 4 200 000 angerechnet wurden.
Insgesamt resultierte daher ein um CHF 950 000 zu tiefer Ausführungskredit weshalb ein Zusatzkredit in diesem Umfang notwendig ist, um das Vorhaben wie geplant zu realisieren.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 38 und 51 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 11 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 betreffend Avenir Berne romande, Biel/Bienne, Salzhausstrasse 18, Centre de formation professionnelle Berne francophone (ceff), Verpflichtungskredit für die Anmiete (2022.BVD.5216)
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand April 2023, Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 141.6 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten für die Projektierung und Ausführung CHF 30 208 738
bestehend aus: ‒ Kapitalisierte Miete CHF 23 063 588 ‒ Nutzerausbau (inkl. Reserven 13 %, exkl. Projektierung) CHF 4 200 000 ‒ Bereits bewilligte Projektierungskosten CHF 950 000 ‒ Rückstellung Rückbau CHF 210 750 Gesamtkosten kapitalisierte Miete und Nutzerausbauten (zu Lasten BVD) CHF 28 424 338 Ausstattung und Möblierung (zu Lasten BKD) CHF 1 784 400 Total einmalige Ausgaben inklusive Projektierungskosten CHF 30 208 738 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten RRB 757/2023 (2022.BVD.7846) – CHF 950 000 Korrigiertes Total einmalige Ausgaben für die Ausführung CHF 29 258 738 Abzüglich mit GRB vom 6. März 2024 bewilligte einmalige Ausgaben – CHF 28 308 738 Massgebende Summe gemäss Art. 36 FHG für den Zusatzkredit CHF 950 000 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 950 000
Der Zusatzkredit betrifft nur die einmaligen Ausgaben gemäss Ziffer 3.2. des Grossratsbeschlusses vom 6. März 2024. Der Kredit für die wiederkehrenden Ausgaben bleibt unberührt.
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Ablösung der einmaligen Ausgaben der BVD erfolgt voraussichtlich mit den folgenden Zahlungstranchen, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften 2023 CHF 310 000 2024 CHF 310 000 2025 CHF 330 000 2026 CHF 27 474 338 Total CHF 28 424 338
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 28 424 338 28 424 338 2.5
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 28.42 0.31 0.31 0.33 26.7 0 0 In der GKIP 2024 eingestellt 28.42 0.20 0.53 0.22 27.47 0 0
5.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Einbauten in Fremdmietobiekte 28 424 338 20 1 421 217
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
5.4 Weitere Folgekosten
keine
6. Begründung
Am 1. Januar 2026 wird der Kantonswechsel von Moutier vollzogen. Der heute in Moutier ansässige Bereich «Handwerk» des Berufsbildungszentrums des französischsprachigen Teils des Kantons Bern (ceff ARTISANAT) muss spätestens auf das Schuljahr 2026/2027 hin auf bernischem Boden untergebracht werden. Dafür hat der Grosse Rat am 6. März 2024 einen Verpflichtungskredit für wiederkehrende Ausgaben von jährlich CHF 256 865 für die Nebenkosten der Anmiete sowie einmalige Ausgaben von CHF 28 308 738 für die kapitalisierte Miete, den Nutzerausbau und die Ausstattung bewilligt.
Da der Ausbau des Mietobjekts an der Salzhausstrasse durch den Vermieter bzw. Eigentümer der Liegenschaft erfolgt, liegt das Bauprojektmanagement nicht beim AGG. Es lag daher bei der Kreditbeantragung im Grossen Rat kein Kostenvoranschlag in der üblichen Form vor und es war nicht ersichtlich, dass in den vom Vermieter aufgeführten Kosten für den Nutzerausbau von CHF 4.2 Mio. die bereits bewilligten Projektierungskosten nicht enthalten waren. Da diese jedoch für die Herleitung der zu bewilligenden einmaligen Ausgaben wie dennoch wie üblich in Abzug gebracht wurden, fehlen als Folge CHF 950 000 für den Nutzerausbau.
Dies wurde erst im Zuge der Projektierung der Arbeiten festgestellt. Der fehlende Betrag lässt sich nicht durch Reserven kompensieren, weshalb ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 950 000 beantragt werden muss.
In der Gesamtkantonalen Investitionsplanung sind die Mittel in der korrekten Höhe eingestellt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion