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Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen. Stellungnahme des Kantons Bern

2024.FINGS.280 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 11 dec. 2024

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2024-fings-280/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-der-bestimmungen-des-finanzmarktaufsichtsgesetzes-sowie-weiterer-erlasse-im-hinblick-auf-die-zusammenarbeit-mit-auslandischen-stellen-stellungnahme-des-kantons-bern

Consultà ils 4 sett. 2026

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  3. Cussegl guvernativ dal chantun Berna
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.FINGS.280

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Frau Bundesrätin Karin Keller Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern

vernehmlassungen©sif.admin.ch

RRB Nr.: 1265/2024 11. Dezember 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen.

Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) sowie des Nationalbankgesetzes (NBG) über die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen an die Bedürfnisse des Schweizer Finanzplatzes und die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Zudem sollen verschiedene Bestimmungen vereinfacht werden.

Ziel der Vorlage ist die Stärkung der Reputation und globalen Rolle des schweizerischen Finanzplatzes, indem ein kohärenter und klarer Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden einerseits und der Beaufsichtigten anderseits geschaffen wird. Dieser soll es erlauben, dass das Finanzsystem für das grenzüberschreitende Geschäft offen ausgestaltet werden und sich über die Landesgrenzen hinaus weiter vernetzen kann, ohne dass dabei die Integrität, die Transparenz und die Finanzstabilität gefährdet werden.

Der Regierungsrat ist mit der Vorlage einverstanden. Was die Anpassung am Amtshilfeverfahren anbelangt, so spricht sich der Regierungsrat für die Umsetzung der Variante B aus. Mit dieser würde das Kundenverfahren gemäss der Vorlage einzig hinsichtlich Transaktionen gestrafft, welche im Zusammenhang mit Marktmissbrauchstatbeständen stehen.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.11.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 297421 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.280 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.11.2024 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 99107873 I Geschäftsnummer: 2024.FINGS.280 2/2