2024.RRGR.143
M 097-2024 BaK (Aebi, Hellsau) Biodiversität im Siedlungsgebiet: Biodiversitätskonzept regional verankern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 097-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.143
Eingereicht am: 08.05.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Ja Eingereicht von: BaK (Aebi, Hellsau) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1053/2024 vom 23. Oktober 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Biodiversität im Siedlungsgebiet: Biodiversitätskonzept regional verankern
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. die gesetzlichen Grundlagen für eine regionale Biodiversitätsplanung im Siedlungsgebiet zu schaffen und
2. die finanziellen Ressourcen für die Initialisierung und Umsetzung einzustellen.
Begründung:
Planung ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Biodiversität im Siedlungsgebiet. Eine gesamtheitliche regionale Planung ist deshalb notwendig, um die Biodiversität zu fördern. Die Biodiversität im Siedlungsgebiet ist im Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) kein explizites Thema.
Gemäss dem Expertenbericht von Ecoplan «Biodiversität im Siedlungsgebiet» vom November 2021 hätte eine Ansiedelung der Biodiversität im RGSK das Potential, die überregionale Vernetzung positiv zu beeinflussen. Der Kanton könnte dadurch vermehrt dazu anregen, Biodiversität unter anderem zusammen mit Überlegungen zur Landschaft, aber auch im Rahmen der Regionalpolitik-Förderprogramme zu berücksichtigen, und zwar vermehrt auch im Siedlungsgebiet (siehe S. 44 Expertenbericht).
Der Bericht «Biodiversität und Versiegelung im Siedlungsraum» wurde vom Grossen Rat in der Herbstsession 2023 mit verschiedenen Planungserklärungen zur Kenntnis genommen. Der Grosse Rat unterstützt ebenfalls die Absicht, eine gesamtheitliche Biodiversitätsförderung voranzutreiben und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in den Aufgaben- und Finanzplan
aufzunehmen. So hat er unter anderem eine Planungserklärung verabschiedet, die verlangt, dass die Biodiversität im Siedlungsraum auch in das RGSK einzubinden ist.
Gemäss dem geltenden Artikel 98a des Baugesetzes umfasst das RGSK die Planung und gegenseitige Abstimmung von Gesamtverkehr und Siedlung (inkl. Agglomerationsprogramm Verkehr+Siedlung). Die Erarbeitung eines Biodiversitätskonzepts fällt nicht unter den heute gesetzlich umschriebenen Inhalt. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen können somit die Regionalkonferenzen (bzw. Planungsregionen) als Trägerinnen der RGSK nicht behördenverbindlich verpflichtet werden, Biodiversitätskonzepte zu erlassen. Um ein regionales Biodiversitätskonzept als verpflichtenden Bestandteil des RGSK zu etablieren, braucht es deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung.
Antwort des Regierungsrates
Die vorliegende Motion zielt darauf ab, einerseits die regionalen Trägerschaften der RGSK gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen des RGSK auch ein Biodiversitätskonzept zu erlassen. Andererseits sollen die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um die Erarbeitung und Umsetzung von Biodiversitätskonzepten finanziell zu unterstützen.
Das RGSK umfasst die Planung und gegenseitige Abstimmung von Gesamtverkehr und Siedlung und beinhaltet das Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung (AP V+S) nach Bundesrecht (Art. 98a BauG 1). Es wird als regionaler Teilrichtplan erlassen und unterliegt der kantonalen Genehmigung. Mit der rechtskräftigen Genehmigung werden die im RGSK vorgesehenen Massnahmen und Festlegungen behördenverbindlich (Art. 98 Abs. 3 BauG). Der Regierungsrat legt die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Erarbeitung des RGSK fest. Hauptzweck des RGSK ist einerseits die Abstimmung von Gesamtverkehr und Siedlung und andererseits die Erarbeitung des AP V+S, das die Grundlage bzw. Voraussetzung bildet für die Mitfinanzierung von bedeutenden Verkehrsinfrastrukturen durch den Bund. Die Erarbeitung eines Biodiversitätskonzepts gehört bislang nicht zum Inhalt des RGSK, zumal das Thema «Biodiversität» die Abstimmung von Gesamtverkehr und Siedlung höchstens indirekt betrifft, weshalb auch von Seiten des Bundes keine entsprechenden Anforderungen an die AP V+S gestellt werden. Daran ist aus Sicht des Regierungsrats festzuhalten. Die Erarbeitung des RGSK und des AP V+S ist komplex und anspruchsvoll und soll aus Sicht des Regierungsrats nicht mit weiteren Vorgaben zusätzlich erschwert werden.
Der Regierungsrat erachtet es nicht als zielführend, als zusätzliche Vorgabe für die Erarbeitung der insgesamt sieben RGSK im Kanton Bern die Implementierung von regionalen Biodiversitätskonzepten vorzuschreiben, umso weniger, als die grundeigentümerverbindliche Umsetzung durch die Gemeinden im Rahmen ihrer Ortsplanungen erfolgt und keine regionalen Differenzierungen zu erwarten sind. Der Regierungsrat verweist zudem auf den von den Motionärinnen und Motionären erwähnten Expertenbericht von November 2021 (Anhang 2), welcher die Wirkung der Implementierung der Biodiversität im RGSK als «gering» und im AP V+S als «sehr begrenzt» bzw. «negativ» einschätzt. In diesem Sinn lehnt der Regierungsrat die vorliegende Motion ab. Er unterstützt aber das Bestreben, den Erlass von behördenverbindlichen Biodiversitätskonzepten mit geeigneten Anreizen zu fördern und die dazu nötigen Grundlagen zu schaffen. Das bedingt vertiefte Abklärungen, insbesondere ist zu prüfen, welches geeignete und wirksame Anreize sind und inwiefern dazu Anpassungen in der (Bau- und/oder Naturschutz-)Gesetzgebung nötig sind. Der Regierungsrat ist in diesem Sinn bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Baugesetz vom 9.6.1985 (BauG), BSG 721.0
Verteiler ‒ Grosser Rat