2024.RRGR.212
I 156-2024 Rothenbühler (Rüderswil, Die Mitte) Stand der Bearbeitung und weitere Vorgehensweise im Geschäft 2021 BVD 8960 Kantonsstrasse Nr. 23 Kirchberg—Burgdorf—Ramsei—Huttwil Gemeinden: Lyssach, Burgdorf, Oberburg, Hasle b. B. 10273 / Verkehrssanierung Burgdorf—Oberburg—Hasle. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 156-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.212
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Rothenbühler (Rüderswil, Die Mitte) (Sprecher/in) Gschwend-Pieren (Lyssach/Oberburg, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 952/2024 vom 18. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Stand der Bearbeitung und weitere Vorgehensweise im Geschäft 2021 BVD 8960 Kantonsstrasse Nr. 23 Kirchberg—Burgdorf—Ramsei—Huttwil Gemeinden: Lyssach, Burgdorf, Oberburg, Hasle b. B. 10273 / Verkehrssanierung Burgdorf—Oberburg—Hasle
Die Verkehrssanierung der genannten Strecke ist von grosser Bedeutung für die betroffenen Gemeinden und die gesamte Region. Daher ist es wichtig, den aktuellen Stand der Bearbeitung, sowie die nächsten Schritte zu kennen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Erwägungen
1. Wie weit fortgeschritten ist das Geschäft 2021.BVD.8960 derzeit?
2. Welche konkreten Schritte wurden seit der Volksabstimmung vom 12. März 2023, bei der die Berner Stimmbevölkerung dem Kredit deutlich zugestimmt hat, unternommen?
3. Es wurden Einsprachen gegen das Geschäft erhoben. Wie viele und in welchem Stadium der Bearbeitung befinden sich diese?
4. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Bearbeitung der Verkehrssanierung Burgdorf–Oberburg–Hasle aus?
5. Welche weiteren Schritte sind vonseiten des Regierungsrats geplant, um das Geschäft voranzubringen und sicherzustellen, dass die Massnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können?
6. Gibt es derzeit absehbare Risiken oder Verzögerungen, die den geplanten Zeitrahmen gefährden könnten?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
1. Wie weit fortgeschritten ist das Geschäft 2021.BVD.8960 derzeit?
Die Bau- und Verkehrsdirektion genehmigte am 10. Januar 2022 den Strassenplan für die Verkehrssanierung Burgdorf–Oberburg–Hasle b. B. Infolge der daraufhin eingegangenen und zurzeit noch vor dem Regierungsrat hängigen Beschwerden ist der Strassenplan nicht rechtskräftig und somit sind die weiteren Arbeiten zur Realisierung der Verkehrssanierung Burgdorf–Oberburg–Hasle b. B. blockiert.
2. Welche konkreten Schritte wurden seit der Volksabstimmung vom 12. März 2023, bei der die Berner Stimmbevölkerung dem Kredit deutlich zugestimmt hat, unternommen?
Infolge der vor dem Regierungsrat hängigen Beschwerdeverfahren konnten keine weiteren Schritte unternommen werden, die in Zusammenhang mit der Realisierung der Verkehrssanierung stehen. Hingegen prüft das Tiefbauamt in der Region laufend von den Verfahren unabhängige Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und setzt diese, wenn möglich um.
3. Es wurden Einsprachen gegen das Geschäft erhoben. Wie viele und in welchem Stadium der Bearbeitung befinden sich diese?
Während des Strassenplanverfahrens sind 77 Einsprachen gegen das Projekt eingegangen, wovon 46 einvernehmlich erledigt werden konnten. 31 Einsprachen blieben offen und wurden in der Verfügung der Bau- und Verkehrsdirektion betreffend den Strassenplanerlass behandelt und abgewiesen. Von diesen 31 Einsprechenden haben acht die Verfügung der Bau- und Verkehrsdirektion mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten. Zwei Beschwerden wurden in der Zwischenzeit zurückgezogen, sechs sind hängig.
4. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Bearbeitung der Verkehrssanierung Burgdorf –Oberburg–Hasle aus?
Die Instruktion der hängigen Beschwerdeverfahren zuhanden des Regierungsrates wird vom Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz geführt, welches auch die Beschwerdeentscheide vorbereitet. Gegen Entscheide des Regierungsrats betreffend Strassenpläne kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Dessen Urteile können wiederum beim Bundesgericht angefochten werden. Diverse Parteien haben bereits angekündigt, dass sie die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nötigenfalls ausschöpfen werden. Sollte es soweit kommen, ist nicht vor 2027 mit einem rechtskräftigen Abschluss der Rechtsmittelverfahren zu rechnen. Der Strassenplan kann erst und nur umgesetzt werden, wenn alle Beschwerden rechtskräftig abgewiesen sind. Die Arbeiten zur Bauvorbereitung (Ausführungsprojektierung, Ausschreibung, Arbeitsvorbereitung, Landerwerb, etc.) können daher erst aufgenommen werden, wenn der rechtskräftige Ausgang der Rechtsmittelverfahren bekannt ist.
5. Welche weiteren Schritte sind vonseiten des Regierungsrats geplant, um das Geschäft voranzubringen und sicherzustellen, dass die Massnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können?
Der Regierungsrat nimmt als erstinstanzliche Beschwerdebehörde eine Justizfunktion wahr und wird über die hängigen Beschwerden entscheiden. Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz behandelt die komplexen und ressourcenintensiven Verfahren mit hoher
Priorität. Weitere Schritte von Seiten des Regierungsrats wären zurzeit mit seinen Aufgaben als Beschwerdeinstanz nicht vereinbar. Die Bau- und Verkehrsdirektion wird ihre Arbeiten unverzüglich wieder aufnehmen, sobald die Rechtsmittelverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind.
6. Gibt es derzeit absehbare Risiken oder Verzögerungen, die den geplanten Zeitrahmen gefährden könnten?
Wie erwähnt steht den Beschwerdeführenden je nach Ausgang der jeweiligen Verfahren ein Weiterzug an die Gerichtsinstanzen (Verwaltungsgericht, Bundesgericht) offen (vgl. Antwort auf Frage 4).
Verteiler ‒ Grosser Rat