2024.RRGR.218
I 162-2024 Lerch (Langenthal, SVP) Die Teilnahme von Kantonalen Ämtern bei Verhandlungen mit Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern verbessern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 162-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.218
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Riem (Wichtrach, FDP) Rappa (Burgdorf, Die Mitte) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Zumbrunn (Brienz BE, SVP) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Schild (Bern, GLP) Lindegger (Roggwil, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 3
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1256/2024 vom 04. Dezember 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Die Teilnahme von Kantonalen Ämtern bei Verhandlungen mit Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern verbessern
Von Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern ist vermehrt zu hören, dass diverse kantonale Amtsstellen wenig bürgerfreundlich agieren. Insbesondere wird bemängelt, dass eine zunehmende Zahl von kantonalen Amtsstellen (wie Denkmalpflege, AGR, AWA, LANAT usw.) je nach Region immer weniger bereit sind, an Augenscheinen, Verhandlungen, Aussprachen und Krisengesprächen mit Gemeinden und Statthalterämtern teilzunehmen. Teilweise werden vom gleichen Amt verschiedene Personen delegiert, die sich vor Ort widersprechen oder die keine Kompetenz haben, Anliegen verbindlich zu beurteilen.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade solche Treffen mit allen an einem Verfahren Beteiligten in der Regel zielführend sind. Die Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinden und die Regierungsstatthalterämter profitieren von einer bürgerfreundlichen kantonalen Verwaltung und das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz werden gefördert. Meetings mit allen Akteuren sind überdurchschnittlich erfolgreich und führen zu tragfähigen Lösungen und guten Kompromissen. Selbst dort, wo nicht unmittelbar eine Einigung erzielt werden kann, verschaffen sie eine klare Vorstellung von der Sach- und Rechtslage und den Anliegen aller Beteiligten. Mit der Präsenz vor Ort werden die kantonalen Ämter als offen, lösungsorientiert und bürgernah wahrgenommen. Der zeitliche Aufwand zahlt sich aus und bedeutet eine Effizienzsteigerung.
Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass kantonale Amtsstellen generell bei Verfahren, zu denen sie zu einem Augenschein und/oder zu Verhandlungen eingeladen werden, unbedingt mit einer Person mit den nötigen Kompetenzen teilnehmen sollten?
2. Ist der Regierungsrat bereit, die diversen Ämter der Kantonsverwaltung in geeigneter Weise zur Teilnahme gemäss Ziffer 1 anzuhalten und zu ermuntern? Sieht er Möglichkeiten, die entsprechende Bürgerfreundlichkeit auf geeignete Weise zu fördern (zum Beispiel mittels einer zu implementierenden Benchmark)?
3. Sieht der Regierungsrat weitere Möglichkeiten, die Kooperation zwischen kantonalen Ämtern und Amtsstellen und den Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern zu verbessern?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat nimmt die Rückmeldungen von Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern ernst. Er setzt sich für eine kooperative und effiziente Verwaltung ein und misst der dialogbasierten Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde sehr hohe Bedeutung bei.
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass kantonale Amtsstellen generell bei Verfahren, zu denen sie zu einem Augenschein und/oder zu Verhandlungen eingeladen werden, unbedingt mit einer Person mit den nötigen Kompetenzen teilnehmen sollten?
Der Regierungsrat befürwortet und unterstützt grundsätzlich die Teilnahme von Mitarbeitenden der zuständigen kantonalen Amtsstellen an Verhandlungen und auch an Augenscheinen vor Ort. Im weitläufigen Kanton Bern sind Treffen vor Ort allerdings mitunter mit erheblichem Zeitaufwand verbunden und wegen der generell hohen Geschäftslast nicht immer möglich. Umso wichtiger ist es, dafür vermehrt neue technologische Möglichkeiten für virtuelle Sitzungen einzusetzen. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass dies in vielen Fällen grundsätzlich möglich ist, wobei es dafür entsprechende Infrastrukturen, Vorkehrungen und Erfahrungen aller Beteiligten braucht. Die Amtsstellen sollen sich dabei selbstverständlich durch fach- und entscheidungskompetente Mitarbeitende vertreten lassen. Jedoch kann nicht erwartet werden, dass vor Ort in jedem Fall abschliessende Entscheide gefällt werden. Bei sachlich oder rechtlich komplexen Fragestellungen sind zwecks Sicherstellung einer rechtskonformen und rechtsgleichen Vollzugspraxis teilweise weitere Abklärungen und Rücksprachen innerhalb der betroffenen Ämter unvermeidlich. Und schliesslich ist daran zu erinnern, dass Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren grundsätzlich schriftlich zu erfolgen haben (Art. 31 VRPG 1).
2. Ist der Regierungsrat bereit, die diversen Ämter der Kantonsverwaltung in geeigneter Weise zur Teilnahme gemäss Ziffer 1 anzuhalten und zu ermuntern? Sieht er Möglichkeiten, die entsprechende Bürgerfreundlichkeit auf geeignete Weise zu fördern (zum Beispiel mittels einer zu implementierenden Benchmark)?
Der Regierungsrat hat keinen Anlass zur Annahme, dass sich Mitarbeitende von kantonalen Amtsstellen systematisch einer Teilnahme an Augenscheinen und Verhandlungen entziehen oder generell die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern verweigern würden. Sollten entsprechenden Einladungen nicht gefolgt werden, handelt es sich in der Regel um Einzelfälle oder um begründete Nichtteilnahmen (z. B. hohe Geschäftslast, Interessenkonflikte oder Terminkollisionen).
Gesetz vom 23.5.1989 über die Verwaltungsrechtspflege, BSG 155.21
Der Regierungsrat misst der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und dem Austausch zwischen Kanton und Gemeinden einen hohen Stellenwert bei und er legt grossen Wert auf bürgerfreundliche Abläufe in der Verwaltung. Er sieht es als Daueraufgabe, die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zur Zusammenarbeit und zum Dialog mit Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern anzuhalten und zu befähigen, wobei die bestehenden Ressourcen effizient eingesetzt, Arbeitsabläufe gegebenenfalls optimiert und neue technische Möglichkeiten zielorientiert eingesetzt werden müssen. Die Implementierung von Benchmarks steht aktuell zwar nicht im Fokus, es bestehen aber schon heute zahlreiche Möglichkeiten für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden, so beispielsweise das paritätisch aus Vertretungen des Kantons (DIJ) und des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) zusammengesetzte Kontaktgremium Planung.
3. Sieht der Regierungsrat weitere Möglichkeiten, die Kooperation zwischen kantonalen Ämtern und Amtsstellen und den Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern zu verbessern?
Für den Austausch zwischen Kanton, Gemeinden und Regierungsstatthaltern gibt es bereits heute verschiedene Möglichkeiten und mehrere Gremien sowohl auf fachtechnischer als auch strategischer bzw. politischer Ebene. Aus Sicht des Regierungsrates funktioniert die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Amtsstellen, Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern grundsätzlich gut, auch wenn es teilweise Verbesserungspotenzial gibt (z. B. bei der Nutzung von neuen technologischen Möglichkeiten). Sollte sich zeigen, dass Verbesserungen nötig sind, wird der Regierungsrat im Dialog mit den Gemeinden klären, ob und welche Massnahmen zielführend sind. Dabei ist zu beachten, dass eine vermehrte physische Präsenz der Mitarbeitenden von kantonalen Ämtern angesichts der weiterhin steigenden Geschäftslast mehr personelle Ressourcen erfordern wird.
Verteiler ‒ Grosser Rat