2024.RRGR.219
I 163-2024 Saïd (Biel, SP) Bekämpfen von Hass, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Politikerinnen und Politikern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 163-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.219
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1251/2024 vom 04. Dezember 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bekämpfen von Hass, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Politikerinnen und Politikern
Im Rahmen des Pilotprojekts «Stop Hate» wurde im Februar 2024 im Kanton Zürich eine Studie durchgeführt, die ergeben hat, dass ein Drittel der gewählten Politikerinnen und Politiker Hassreden ausgesetzt waren. Ein Viertel der Betroffenen wurde sogar Opfer von Gewaltdrohungen, inklusive solcher, die sich gegen Angehörige richteten. Die Medien berichteten am 21. März, dass infolge einer Kontroverse im Zusammenhang mit einer Spesenabrechnung für eine Pausenverpflegung das Auto eines Berner Regierungsrats mutwillig beschädigt wurde. Seit die Angelegenheit bekannt wurde, wird er ständig zum Opfer verbaler Angriffe. Vor ein paar Jahren wurde er sogar unter Polizeischutz gestellt wegen Todesdrohungen, die sich gegen ihn und seine Tochter richteten. Es gibt auch noch andere Beispiele.
Trotz der grossen Bedeutung von Diskussionskultur in der Politik sind Hassbotschaften, Beleidigungen und Drohungen ein echtes Risiko für die Demokratie. So sehen sich Politikerinnen und Politiker nicht selten gezwungen, zurückzutreten oder auf eine Kandidatur zu verzichten. Dieses Problem kann auch Politikerinnen und Politiker darin bestärken, vorsichtiger zu sein und sich zu gewissen Themen nicht zu äussern. Das Milizsystem wird durch die Zunahme von Hass und den Gewaltaufforderungen gegen Politikerinnen und Politiker bedroht, denn die Zahl der Personen, die zur Übernahme eines politischen Amtes bereit sind, wird schrumpfen. Die Unterstützung der Politikerinnen und Politiker durch ihre Parteien spielt eine zentrale Rolle, ausserdem ist es von grundlegender Wichtigkeit, dass die öffentlichen Behörden sich dieser Problematik annehmen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wurden im Kanton Bern bereits Informationen zur Häufigkeit, mit der Politikerinnen und Politiker mit Hassreden, Beleidigungen und Drohungen konfrontiert werden, gesammelt?
2. Wenn nicht, welche Meinung vertritt der Regierungsrat zu einer Datenerhebung im Zusammenhang mit dieser Problematik im Kanton Bern?
3. Plant der Regierungsrat, Politikerinnen und Politikern des Kantons Bern, die Opfer von Hassreden, Beleidigungen und Drohungen wurden, ein kostenloses digitales Anzeigeverfahren, ein Beratungszentrum oder kostenlose rechtliche Unterstützung anzubieten?
4. Welche Strategien wendet der Regierungsrat an, um die Öffentlichkeit über die gefährlichen Auswirkungen für die Demokratie von Hassreden, Beleidigungen und Drohungen sowie über eventuelle strafrechtliche Folgen solcher Taten zu informieren?
Antwort des Regierungsrates
1. Wurden im Kanton Bern bereits Informationen zur Häufigkeit, mit der Politikerinnen und Politiker mit Hassreden, Beleidigungen und Drohungen konfrontiert werden, gesammelt?
Nein, bislang werden keine solche Daten gesammelt. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) schlüsselt die polizeilich erfassten Ereignisse bzw. Verdachtsfälle, in diesem Zusammenhang also etwa die genannten Beleidigungen und Drohungen, nicht nach Politikerinnen und Politiker oder Berufsgruppen auf. Ebenso wenig wird im Rahmen der Erfassung des Verdachts auf Hate crime, die die Kantonspolizei Bern (Kapo) seit dem 1. Januar 2023 vornimmt, die Gruppe der Politikerinnen und Politiker als eine eigene Kategorie geführt.
2. Wenn nicht, welche Meinung vertritt der Regierungsrat zu einer Datenerhebung im Zusammenhang mit dieser Problematik im Kanton Bern?
Der Regierungsrat erachtet eine weitere Datenerhebung zu diesem Thema als nicht zielführend.
Die Kantonspolizei Bern verfügt bereits über bestehende Instrumente, um Hassreden, Beleidigungen und Bedrohungen zu begegnen. Vor einigen Jahren wurde im Kanton Bern das Bedrohungsmanagement für kantonale Stellen und Gemeinden eingeführt. Das Bedrohungsmanagement im Kanton Bern hat zum Ziel, schwere Delikte gegen Leib und Leben (Selbst- und Fremdgefährdung) mittels einer systematischen und koordinierten Vorgehensweise zu verhindern. Es besteht einerseits aus Massnahmen zum Schutz der bedrohten Person(en) und andererseits aus Massnahmen zur Reduktion bzw. Behebung der Gewalt- und Ausführungsbereitschaft der gefährdenden oder gewaltandrohenden Person.
Die Fachstelle Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern berät in diesem Zusammenhang kantonale und kommunale Behörden. Diese Leistungen stehen auch politisch tätigen Personen zur Verfügung. Mittels Schulungen UMAK (Umgang mit aggressivem Kundenverhalten) werden Behördenmitglieder im Umgang mit Drohungen, Belästigungen oder querulatorischem Verhalten geschult. Im Rahmen des Fallmanagements werden die Betroffenen beraten und unterstützt. Ausserdem werden – falls nötig – Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Damit wird gewährleistet, dass die betreffenden Personen ihren behördlichen bzw. politischen Aufgaben nachgehen können. Für weitere Informationen wird auf die entsprechende Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements verwiesen. 1 www.bedrohungsmanagement.police.be.ch/de/start.html
Das kantonale Bedrohungsmanagement kann in den individuellen Fällen Politikerinnen und Politiker beraten und Drohungen einschätzen.
3. Plant der Regierungsrat, Politikerinnen und Politikern des Kantons Bern, die Opfer von Hassreden, Beleidigungen und Drohungen wurden, ein kostenloses digitales Anzeigeverfahren, ein Beratungszentrum oder kostenlose rechtliche Unterstützung anzubieten?
Wie bereits in Antwort 2 festgehalten, verfügt die Kantonspolizei Bern mit dem Bedrohungsmanagement über ein adäquates Instrument, um die notwendige Unterstützung zu bieten.
4. Welche Strategien wendet der Regierungsrat an, um die Öffentlichkeit über die gefährlichen Auswirkungen für die Demokratie von Hassreden, Beleidigungen und Drohungen sowie über eventuelle strafrechtliche Folgen solcher Taten zu informieren?
Der Regierungsrat oder KomBE haben bisher keine spezifischen Kommunikationsmassnahmen in dieser Sache getroffen. Bei Bedarf wird der Regierungsrat eigene Kommunikationsmassnahmen ergreifen.
Es gab insbesondere während der Corona-Pandemie zwar teilweise heftige Reaktionen aus der Bevölkerung, die sich u.a. auch persönlich gegen Regierungsmitglieder gerichtet haben. Letztlich sind aber höchstens einzelne aussergewöhnliche Einzelfälle bekannt, die auch als solche und somit gezielt behandelt wurden, indem die Kantonspolizei beigezogen wurde. In den letzten Jahren sah der Regierungsrat deshalb keine besondere Veranlassung, über allfällige Massnahmen zu diskutieren, welche die Bevölkerung des Kantons Bern über die Folgen von Hassreden, Beleidigungen und Drohungen informieren. Aus seiner Sicht könnte es gar kontraproduktiv sein, solchen Einzelfällen durch die Schaffung einer breiten Öffentlichkeit zusätzliche Aufmerksamkeit zu verleihen – etwa, weil dadurch Trittbrettfahrende provoziert werden könnten.
Verteiler ‒ Grosser Rat