Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

M 170-2024 Spahr (Lengnau, SVP) Poststellen in den Gemeinden des Kantons Bern erhalten. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.226 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 27 nov. 2024

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-226/de/m-170-2024-spahr-lengnau-svp-poststellen-in-den-gemeinden-des-kantons-bern-erhalten-antwort-des-regierungsrates

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Berna
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.RRGR.226

M 170-2024 Spahr (Lengnau, SVP) Poststellen in den Gemeinden des Kantons Bern erhalten. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 170-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.226

Eingereicht am: 12.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Spahr (Lengnau, SVP) (Sprecher/in) Schneider (Biel/Bienne, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1216/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Punkt 1: Ablehnung Punkt 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Poststellen in den Gemeinden des Kantons Bern erhalten

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt,

Erwägungen

1. sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Schweizer Post stark zu machen, die bestehenden Poststellen im Kanton Bern zu erhalten,

2. sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Schweizer Post stark zu machen, dass die von möglichen Schliessungen betroffenen Berner Gemeinden vorgängig von der Post angehört und einbezogen werden.

Begründung:

Der CEO der Schweizer Post hat Ende Mai gegenüber einem Schweizer Fernsehsender erklärt, dass die Post bis ins Jahr 2028 170 Filialen schliessen will. Der Kanton Bern mit seinen ländlichen Strukturen wäre voraussichtlich von Postschliessungen besonders stark betroffen und hätte dadurch einen Abbau des Service public zu beklagen.

Vor diesem Hintergrund soll sich der Regierungsrat für den Service public im Kanton Bern stark machen und die Post davon überzeugen, von weiteren Postschliessungen im Kanton Bern abzusehen.

Sollte dies nicht gelingen, soll sich der Regierungsrat dafür einsetzen, dass die Post die Gemeinden nicht vor vollendete Tatsachen stellt und diese in den Prozess eingebunden und angehört werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt vom Regierungsrat eine Intervention bei der Schweizerischen Post, um eine weitere Schliessung von Poststellen im Kanton Bern zu verhindern und zu erreichen, dass die von möglichen Schliessungen betroffenen Berner Gemeinden vorgängig von der Post angehört und einbezogen werden. Der Grosse Rat hat in den vergangenen Jahren mehrfach Vorstösse mit gleicher Stossrichtung überwiesen. 1

Eine gute Versorgung mit Dienstleistungen der Post ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Bern wichtig. Deshalb sind die Versorgungsziele im kantonalen Richtplan definiert. Angestrebt wird eine bedarfsgerechte Versorgung mit Postdienstleistungen, die auf die Siedlungsentwicklung des Kantons abgestimmt ist. Zentral ist also ein gutes Angebot, das die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Gemeinden abdeckt. Die Form des Angebots ist aus der Sicht des Regierungsrates dagegen weniger wichtig. Ob die Dienstleistungen durch eine traditionelle Poststelle oder eine andere Zugangsmöglichkeit wie beispielsweise eine Postagentur oder einen Hausservice erbracht werden sollen, ist im Einzelfall zu beurteilen. Zwar bringt die Schliessung von traditionellen Poststellen gewisse Nachteile mit sich. So steht bei alternativen Zugangsmöglichkeiten jeweils ein eingeschränktes Angebot von Dienstleistungen zur Verfügung. Zudem gehen Arbeitsplätze verloren, die in den betroffenen Gemeinden oft wichtig sind. Die von der Post geplante Weiterentwicklung hat aber auch Vorteile: Neue Angebote wie Agenturen haben oft längere Öffnungszeiten. Postagenturen können zudem aus regionalpolitischer Sicht interessant sein, da sie die lokalen Detailhandelsgeschäfte stärken und so zu deren langfristigem Erhalt beitragen.

Unabhängig davon wirkt sich die Digitalisierung spürbar auf den Postbereich aus. Die Schaltergeschäfte mit Briefen sowie mit Ein- und Auszahlungen sind seit längerem stark rückläufig. Die COVID-19 Pandemie hat – mit Ausnahme der Paketpost – den Rückgang der Nachfrage nach Postdienstleistungen am Schalter nochmals deutlich verstärkt; ein Trend, der seither anhält.

Im Postgesetz (PG, SR 783.0) und in der Postverordnung (VPG, SR 783.01) werden die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs definiert. In der per Anfang 2019 in Kraft getretenen Revision der Postverordnung wurden die Kriterien für den Zugang zu postalischen Dienstleistungen (Artikel 33) sowie das Verfahren bei einer Verlegung oder Schliessung einer Poststelle oder Poststellenagentur (Artikel 34) nochmals präzisiert. Die Schweizerische Post hat sich bei der nun laufenden Entwicklung des Poststellennetzes an diese Vorgaben zu halten.

Zu den Anträgen der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Punkt 1: Im Kanton Bern führt die Post den Dialog über das Poststellennetz direkt mit den Planungsregionen, den Regionalkonferenzen sowie den Städten Bern, Biel und Thun, was angesichts der Grösse des Kantons Bern und der regional unterschiedlichen Bedürfnisse wichtig und sinnvoll ist. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, auch wenn die von einer Poststellenschliessung betroffenen Gemeinden mit dem Ergebnis nicht in jedem Einzelfall einverstanden waren. Der Regierungsrat sieht keinen Bedarf für eine stärkere Rolle des Kantons und damit eine Änderung dieser Praxis. Aufgrund der einleitend geschilderten Ausgangslage ist der Regierungsrat zudem überzeugt, dass eine Anpassung des Postellennetzes aus betriebswirtschaftlichen Gründen unumgänglich

Die letzten Vorstösse waren: Motion 062-2021 (Matti, Die Mitte): «Postdienstleistung im Kanton Bern sicherstellen», Motion 130-2020 (Josi, SVP): «Keine weiteren Poststellenschliessungen» und M 017-2019 (Deputation, Heyer): «Moratorium bei der Schliessung von Poststellen im Kanton Bern»

ist. Er lehnt deshalb das Anliegen der Motion ab, wonach sich der Regierungsrat für den Erhalt der bestehenden Poststellen im Kanton Bern einsetzen soll.

Punkt 2: Wie bereits einleitend erwähnt, ist in der Postverordnung festgehalten, wie das Verfahren bei einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle abläuft. Gemäss Artikel 34 Absatz 1 muss die Post mindestens sechs Monate vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Das Anliegen der Motion ist also bereits bundesrechtlich geregelt. Der Regierungsrat beantragt deshalb, diesen Punkt anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat