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M 038-2024 SVP (Müller, Orvin) Sich wehren und Regeln einhalten lernen. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.58 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 14 avust 2024

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-58/de/m-038-2024-svp-muller-orvin-sich-wehren-und-regeln-einhalten-lernen-antwort-des-regierungsrates

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.RRGR.58

M 038-2024 SVP (Müller, Orvin) Sich wehren und Regeln einhalten lernen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 038-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.58

Eingereicht am: 05.03.2024

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Müller, Orvin) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 809/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Sich wehren und Regeln einhalten lernen

Der Regierungsrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Gewaltprävention an den Schulen dahingehend optimiert wird, dass Jugendliche lernen,

Erwägungen

1. sich zu verteidigen

2. und auch bei körperlichen Auseinandersetzungen Regeln zu respektieren.

Begründung:

Die Erfahrung zeigt, dass Aggressionen und Konflikte immer auch wieder in Tätlichkeiten enden. Es ist eine Illusion zu meinen, man könne körperliche Auseinandersetzungen aus der Welt verbannen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass das Vertrauen in den eigenen Körper und die Fähigkeit sich zu verteidigen, dazu beiträgt, dass es weniger zu Auseinandersetzungen kommt. Ebenso zeigt die Erfahrung, dass Jugendliche weniger gewalttätig werden, wenn sie ihre Energie im Rahmen von Kampfsport ausleben und dabei Regeln einhalten lernen. Im Rahmen des Turnunterrichts könnten dahingehende Module zu einem besseren Miteinander führen.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 12 und Art 12a VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades

der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Motionär fordert, dass die Gewaltprävention an den Schulen optimiert wird und die Jugendlichen lernen, sich zu verteidigen und bei körperlichen Auseinandersetzungen Regeln z u respektieren.

Die Grundlage für den Unterricht an der Volksschule bilden der Lehrplan 21 und der Plan d’études romand (PER). Die Schule vermittelt innerhalb dieses Rahmens Inhalte der Gesundheitsförderung, insbesondere des physischen und psychischen Wohlbefindens. Mögliche Themen im Unterricht können auch physische oder psychische Gewalt sein.

Die Konfliktfähigkeit und der Umgang mit Vielfalt sind zentrale, überfachliche Kompetenzen, die in den Lehrplänen verankert sind (z. B. NMG.10.1). Die Ausprägung dieser Kompetenzen wird zu einem grossen Teil vom familiären und weiteren sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen bestimmt. Im schulischen Kontext werden sie weiterentwickelt und ausgebildet: Zum einen werden diese Kompetenzen im alltäglichen schulischen Zusammenleben gefördert und erweitert. Zum anderen bietet der Unterricht durch die vertiefte Auseinandersetzung mit Fachinhalten Gelegenheit, an ihnen zu arbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule

  • Kritik angemessen, klar und anständig mitzuteilen, Kritik anzunehmen und die eigene Position zu hinterfragen,

  • Formen und Verfahren konstruktiver Konfliktbearbeitung anzuwenden,

  • in einer Konfliktsituation einen Konsens zu suchen und diesen zu anerkennen,

  • Konfliktsituationen, die sich nicht lösen lassen, auszuhalten und nach neuen Konfliktlösungsmöglichkeiten zu suchen; wenn nötig, holen sie bei Drittpersonen Unterstützung,

  • die von der Schule bereitgestellten Hilfen zu nutzen und Instrumente zur gewaltfreien Konfliktlösung zu akzeptieren.

Im Fach Bewegung und Sport werden gemäss Lehrplan 21 auch sogenannte «Kampfspiele» angeboten (BS.4C). Geübt wird beispielweise, wie das Gegenüber gezielt aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann. Zudem sollen Bewegungen des Gegenübers wahrgenommen und darauf reagiert werden. Schliesslich wird den Schülerinnen und Schülern vermittelt, wie «faires Kämpfen» aussehen kann.

Zum Thema Gewalt können die Lehrpersonen bereits heute mit unterschiedlichen Fachstellen zusammenarbeiten. Es besteht beispielsweise von Seiten der Kantonspolizei Bern im Rahmen des Präventionsunterrichts an Schulen für die 7. Klassen resp. im französischsprachigen Kantonsteil für die Klassen der 9H ein Modul zu «Gewalt in der Schule und Freizeit» oder für die 9. Klasse resp. 11H ein Angebot zu sexualisierter Gewalt. 1 Bei diesem Angebot werden auch die Erziehungsverantwortlichen miteinbezogen. Zudem bietet die Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern den Schulen oder deren Lehrpersonen individuelle Angebote an. Schulen können auch Angebote des Schweizerischen Instituts für Gewaltprävention 2 nutzen oder Friedensstifter-Projekte3 einführen.

Die Kantonspolizei leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention und Deeskalation an Schulen. Sie sensibilisiert Lehrpersonen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im Bereich Gewalt und vermittelt geeignete Präventions- und Handlungsoptionen. Zur Thematik «Notfälle und Krisen in Schulen» 4 hat sie gemeinsam mit der Bildungsdirektion Empfehlungen zur Prävention,

1 Präventionsunterricht an Schulen (be.ch) 2 Schweizerisches Institut für Gewaltprävention (SIG) (sig-online.ch)

3 Z. B. Peacemaker-Programm (Peacemaker - NCBI Schweiz) oder Giraffenteam für die Gewaltfreie Kommunikation (GFK und Schule - gfk-biel Webseite!) 4 Empfehlungen für Bildungseinrichtungen

Früherkennung und Bewältigung von Gewaltvorgängen erarbeitet. Die Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern berät zudem Schulen oder deren Lehrpersonen bei Bedarf individuell. Nicht zuletzt tragen Kampagnen wie beispielsweise «Bern schaut hin» 5 und Sensibilisierungsmassnahmen der Kantonspolizei Bern gegen häusliche Gewalt zu einer Gewaltminderung im Schulumfeld bei.

Mittlerweile haben zudem gut 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der Volksschule Zugang zur Schulsozialarbeit 6: Schulsozialarbeitende sind Schlüsselpersonen an den Schulen, wenn es um Gewaltprävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung geht. Sie arbeiten in institutionalisierter Form mit den Schulleitungen und Lehrpersonen zusammen und bieten Hilfe bei sozialen Problemen und Krisen der Schülerinnen und Schüler.

Aus Sicht des Regierungsrates leistet die Schule hinsichtlich der Gewaltprävention bereits ihren Beitrag. Auch im Bereich der sogenannten «Kampfspiele» werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Fokus «sich körperlich wehren» unterrichtet. Der Regierungsrat erachtet das heutige Angebot in diesem Bereich als ausreichend. Weitergehende intensivere Angebote in Richtung «Kampfsport» müssen auf privater Basis erfolgen.

Der Regierungsrat beantragt, die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat

5 «Bern schaut hin» - gemeinsam gegen Sexismus und Queerfeindlichkeit 6 Kennzahlen Schulsozialarbeit Schuljahr 2022/23: Schulsozialarbeit.