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I 075-2024 Marti (Bern, SP) Besorgniserregender Anstieg von antisemitischen, islamfeindlichen und rassistischen Vorfällen auch an Schulen. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.97 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 4 sett. 2024

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-97/de/i-075-2024-marti-bern-sp-besorgniserregender-anstieg-von-antisemitischen-islamfeindlichen-und-rassistischen-vorfallen-auch-an-schulen-antwort-des-regierungsrates

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.RRGR.97

I 075-2024 Marti (Bern, SP) Besorgniserregender Anstieg von antisemitischen, islamfeindlichen und rassistischen Vorfällen auch an Schulen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 075-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.97

Eingereicht am: 13.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Marti (Bern, SP) (Sprecher/in) Bütikofer (Lyss, SP) Tanner (Biel/Bienne, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 910/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Besorgniserregender Anstieg von antisemitischen, islamfeindlichen und rassistischen Vorfällen auch an Schulen

Seit Ausbruch des Nahostkriegs im Oktober 2023 haben antisemitische, islamfeindliche und rassistische Vorfälle stark zugenommen. Das zeigt sich in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere im öffentlichen Raum, im Internet, in den sozialen Medien und an den Schulen. Alle Bereiche der Gesellschaft sind herausgefordert, dezidiert Stellung zu nehmen und aktiv Massnahmen gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus zu ergreifen. Das gilt insbesondere auch für die Volksschulen und die Schulen der Sekundarstufe II, die für diese herausfordernde Aufgabe einen koordinierenden und fachlichen Support des Kantons benötigen. Aus aktuellem Anlass ist dieser zu erhöhen, um einer weiteren Eskalationsspirale etwas entgegenzusetzen. Schon bestehende Massnahmen müssen verstärkt und gezielt ergänzt werden. Ein Monitoring der Vorfälle, eine dezidierte und vernehmbare Haltung der Nulltoleranz von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus, Unterstützung durch Fachstellen, Aufarbeitung von Vorfällen und insbesondere Sensibilisierung und Prävention sind einige Stichworte dazu.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie nimmt die Regierung die Situation wahr? Hat sie Kenntnis über das Ausmass der Vorfälle von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus an den Schulen (selbst registriert, gemeldet von Schulen oder durch andere Organisationen wie z. B. den SIG)?

2. Ist die Regierung bereit, dezidiert und verstärkt gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus an den Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II vorzugehen?

3. Welche konkreten Massnahmen wurden aufgrund der aktuellen Nahostkrise, in deren Zusammenhang der Anstieg von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus stehen, bereits getroffen?

4. Welche weiteren Massnahmen sind geplant?

5. Im Oktober 2023 hat der damalige Bundespräsident Alain Berset den kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren Unterstützung angeboten, um die Schulen zu stärken, sich bezüglich Antisemitismus und Rassismus verstärkt zu engagieren. Ist diese Unterstützung erfolgt und in welcher Form? Hat der Kanton Bern diese in Anspruch genommen?1

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt die Zunahme an antisemitischen und islamophoben Vorfällen im Zusammenhang mit dem Aufflammen des Nahostkonfliktes mit Besorgnis zur Kenntnis und verurteilt alle Angriffe auf jüdische und muslimische Mitmenschen und deren Einrichtungen. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus sind, wie auch die Interpellantinnen und Interpellanten betonen, gesellschaftliche Herausforderungen. Unsere Schulen stehen jedoch in einer besonderen Verantwortung, diese Themen proaktiv anzugehen und den Schülerinnen und Schülern einen diskriminierungs- und gewaltfreien Ort zu bieten.

Die BKD hat sich unter anderem auch mit betroffenen Eltern sowie den Präsidien der Jüdischen Gemeinde Bern und des Islamischen Kantonalverbands Bern zu einem Austausch getroffen und mehrere Massnahmen eingeleitet, die nachfolgend aufgeführt sind. Auch der Sicherheitsdirektor führte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinschaft, um die Sicherheitslage und ergänzende Massnahmen zu thematisieren. Die Anstrengungen der BKD und der Sicherheitsdirektion (SID) werden koordiniert.

1. Wie nimmt die Regierung die Situation wahr? Hat sie Kenntnis über das Ausmass der Vorfälle von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus an den Schulen (selbst registriert, gemeldet von Schulen oder durch andere Organisationen wie z. B. den SIG)?

Seit dem 1. Januar 2023 erfasst die Kantonspolizei Bern Hate Crime statistisch. Im Jahr 2023 gingen insgesamt 55 Meldungen im Kanton Bern ein. Mehrheitlich wurden Beschimpfungen, Drohungen, aber auch Tätlichkeiten und einfache Körperverletzungen angezeigt. In 30 Fällen betrafen die Motive dieser Straftaten den Hintergrund «Ethnie/Religion». Bei den Ereignissen mit diesem Hassmotiv kann zudem erwähnt werden, dass gesamthaft sieben Meldungen zu antisemitischen Vorfällen im Kanton Bern eingegangen sind, fünf davon nach Beginn des Ausbruchs des Nahost-Konflikts vom 7. Oktober 2023. Hate Crime ist für die Kantonspolizei Bern ein zentrales Thema, da Hassdelikte sich gegen die Identität einer Person und/oder eine Bevölkerungsgruppe richten und damit das friedliche Zusammenleben in der Gemeinschaft gefährden. Die Kantonspolizei Bern ist dabei, weitere Massnahmen umzusetzen wie beispielsweise ein Präventionsmodul zur Sensibilisierung von Jugendlichen.

Das Fallerfassungssystem «DoSyRa – Dokumentationssystem Rassismus» des Beratungsnetzes für Rassismus Opfer erfasst die Daten aller Beratungen der Mitgliedsinstitutionen. Im Kanton Bern sind dies das gggfon – Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus – und die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS). Im Jahr 2023 wurden 58 Beratungen, die die Bereiche Bildung/Schule/Kita betreffen, durchgeführt. 43 Beratungen fanden vor dem 7. Oktober 2023 statt, die restlichen 15 danach.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hat im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis am 7. Mai 2024 im Kanton Bern 20 antisemitische Vorfälle verzeichnet. Der Bildungsbereich wird dabei nicht gesondert ausgewiesen.

Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Anzahl weit höher ist, da erwiesenermassen nur ein Teil der Vorkommnisse gemeldet werden.

2. Ist die Regierung bereit, dezidiert und verstärkt gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus an den Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II vorzugehen?

In der Schule gilt Nulltoleranz für Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung. Kein Kind soll aufgrund seiner geografischen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder aufgrund seiner religiösen oder weltanschaulichen Zugehörigkeit ausgegrenzt, abgewertet oder beleidigt werden. Dieser gesellschaftliche Anspruch ist im Lehrplan 21 und im PER verankert. Die Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II des Kantons Bern gehen diese Aufgabe täglich an und sollen in dieser herausfordernden Zeit durch die eingeleiteten Massnahmen zusätzlich unterstützt werden. Bei konkreten Vorfällen stehen die Gemeinden und die kantonalen Schulen in der Verantwortung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen geeignete Interventionen durchzuführen.

Bereits seit Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Kantonspolizei Bern. Dazu gehören der Präventionsunterricht zu unterschiedlichen Them en wie beispielsweise in der 9. Klasse zum Thema Hate Crime, darunter religiös motivierte Hate Crime. Die Kantonspolizei Bern hat gemeinsam mit der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Empfehlungen für Bildungseinrichtungen «Notfälle und Krisen in Schulen», namentlich zur Prävention, Früherkennung und Bewältigung von Gewaltvorfällen an Schulen erarbeitet. Gestützt auf individuelle Bedürfnisse können Schulen oder deren Lehrkräfte in verschiedenen Phasen der Gewaltprävention und in Bezug auf verschiedene Gewaltsituationen das Angebot der Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern in Anspruch nehmen.

3. Welche konkreten Massnahmen wurden aufgrund der aktuellen Nahostkrise, in deren Zusammenhang der Anstieg von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus stehen, bereits getroffen?

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat diesen Frühling mit dem Schwei-zerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) eine Vereinbarung für die Jahre 2024– 2027 abgeschlossen, um die Meldestelle für antisemitische Vorfälle zu unterstützen. Die Meldestelle bietet auch Beratungen an. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hat verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Schulen ergriffen. Eine Zusammenstellung von Angeboten und Unterrichtsmaterialien zur Sensibilisierung und Prävention aber auch zur Behandlung und Bearbeitung von Vorfällen rund um die Themen Antisemitismus und Rassismus in Schulen wurde online bereitgestellt. Darüber hinaus wurde die Problematik in den Maikonferenzen der Schulinspektorate mit den Schulleitungen und den zuständigen Gemeindebehörden sowie im Newsletter des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) an die Schulen thematisiert.

In den Schulen der Sekundarstufe II wird der Nahostkonflikt i. d. R. im Geschichtsunterricht bzw. im allgemeinbildenden Unterricht historisch eingeordnet und die Schülerinnen und Schüler werden mit der Komplexität der Thematik vertraut gemacht. Aufgrund der Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 und der grossen gesellschaftlichen Betroffenheit wird der Konflikt auch aus aktuellem Anlass behandelt.

Im Rahmen ihrer validierten Unterrichtsmaterialempfehlungen («Ideensets») verweist die PHBern die Lehrpersonen auf die speziell auf den Schulunterricht zugeschnittenen Antisemitismus-Präventionsprogramme des SIG, der Stiftung Gamaraal und der Schweizerischen Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA).

4. Welche weiteren Massnahmen sind geplant?

Die Zunahme an antisemitischen und islamfeindlichen Vorfällen stellt eine gesamtschweizerische Herausforderung dar. Um nachhaltige Lösungen zu entwickeln, ist daher eine enge Zusammenarbeit zwischen der kommunalen, kantonalen und Bundesebene unerlässlich. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, die Vernetzung zu stärken und koordinierte Massnahmen einzuleiten, wie beispielsweise die Information der Schulen über problematische Symbole und Slogans.

5. Im Oktober 2023 hat der damalige Bundespräsident Alain Berset den kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren Unterstützung angeboten, um die Schulen zu stärken, sich bezüglich Antisemitismus und Rassismus verstärkt zu engagieren. Ist diese Unterstützung erfolgt und in welcher Form? Hat der Kanton Bern diese in Anspruch genommen?

Der Kanton Bern hat bisher noch keine zusätzliche Unterstützung vom Bund beantragt oder in Anspruch genommen. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat am 2. Mai 2024 beschlossen, ihre Erklärung zu Rassismus und Schule aus dem Jahre 1991 sowie den Bericht zur Umsetzung der Erklärung zu revidieren. Voraussichtlich werden sich im Zuge dieses Prozesses weitere Massnahmen für die Kantone ergeben.

Verteiler ‒ Grosser Rat