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Gemeinde Konolfingen; Sanierung Emmentalstrasse; 420.10387; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

2025.BVD.3058 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 13 avust 2025

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2025.BVD.3058

Gemeinde Konolfingen; Sanierung Emmentalstrasse; 420.10387; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 792/2025 Datum RR-Sitzung: 13. August 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.3058 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Konolfingen; Sanierung Emmentalstrasse; 420.10387; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 3 020 000 (Gesamtkosten von CHF 3 835 000, abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 815 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 228, Zäziwil – Konolfingen – Münsingen umfassend saniert werden.

2. Rechtsgrundlage

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.

Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.

4. Massgebende Kreditsumme

Preisbasis Januar 2025; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Gesamtkosten CHF 3 835 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 3 835 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 815 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 3 020 000

Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 1 145 320 (Ersatz von Randsteinen, Beläge, Strassenentwässerung, öffentliche Beleuchtung) ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Neuer Kreisel und Strassenaufweitung im Bereich vom Kreuzplatz zwecks eines neuen Mittelstreifens inkl. Anpassung Randsteine, Beläge, Strassenentwässerung und öffentliche Beleuch- CHF 2 689 680 tung. Klimamassnahmen durch Pflanzung neuer Bäume und Grüngestaltung der neuen Kreiselinnenfläche) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 2 689 680 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 6. Juni 2025)* – CHF -108 417 755 noch offene Kreditsumme CHF 171 582 245 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 3 020 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 168 562 245

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss

Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 561 000 2025 CHF 100 000 2026 CHF 2 474 000 2027 CHF 700 000 Total CHF 3 835 000

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 835 000 2 689 680 1 145 320 -

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total Bisher 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.835 0.561 0.100 2.474 0.7 - In der GKIP 2025 eingestellt

Das Projekt 420.10387 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Ober-/Unterbau 3 135 000 40 78 000

Deckbelag 600 000 12 50 000

Landerwerb 100 000 - -

Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

8. Begründung

Die Emmentalstrasse soll im Zentrum von Konolfingen, zwischen dem Kreisel Kreuzplatz und Knoten Mooshausstrasse saniert werden. Im Rahmen der Sanierung soll die Verkehrssicherheit verbessert und die Strasse auf die Bedürfnisse des Langsamverkehrs angepasst werden. Zudem soll die Kantonsstrasse besser in den Siedlungsraum integriert werden.

Abbildung: Ausschnitt aus Gestaltungsplan des Vorprojekts Sanierung Emmentalstrasse, Stand 5. Mai 2023

Für die bessere Verkehrssicherheit wird die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt und mit der Strassenraumgestaltung, die Koexistenz des Fuss- und Veloverkehrs mit dem motorisierten Verkehr ermöglicht. Dank der tieferen Fahrgeschwindigkeit können die Fahrbahn verschmälert und die Gehwege verbreitert werden. Die Strassenoberflächen werden farblich gestaltet, um die Fahrbahn zusätzlich optisch zu verengen. Durch insgesamt zwölf neue Baumstandorte wird der Strassenraum aufgewertet und die Anpassung des Strassenbilds an die tiefere Geschwindigkeit verstärkt.

Ein Ausbau der Strasse zur Schaffung eines beidseitigen Radstreifens wurde geprüft und aufgrund des unverhältnismässig hohen seitlichen Landerwerbs verworfen.

Die Gemeinde Konolfingen plant gleichzeitig den Ersatz ihrer Trinkwasserleitung in der Emmentalstrasse. Die Arbeiten werden koordiniert. Die Bewilligung der Trinkwasserleitung liegt vor.

Das Projekt ist als Massnahme «Konolfingen, Sanierung Emmentalstrasse (ARE-Code 0351.2.020)» im Agglomerationsprogramm Bern der 2. Generation (A-Horizont) vorgesehen. Der Bund hat einen Beitrag von maximal CHF 0.47 Mio. in Aussicht gestellt. Der Beitrag ist noch nicht zugesichert.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion