2025.BVD.960
Beschluss über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2027 bis 2030
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1254/2025 Datum RR-Sitzung: 19. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.960 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beschluss über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2027 bis 2030
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem vorliegenden Beschluss legt Grosse Rat das Angebot und den finanziellen Rahmen für den öffentlichen, nicht touristischen Verkehr für die Fahrplanperioden 2027 bis 2030 fest. Im Grundsatz hält der Grosser Rat am bestehenden Angebot fest und beschliesst die in Ziffer 4 aufgeführten Anpassungen im Angebot.
Das Angebot 2027-2030 ist in den beiliegenden Liniennetzplänen des Regionalverkehrs, den Tabellen mit den Linien des Ortsverkehrs und den Linien des Nachtverkehrs ersichtlich. Die Beilagen sind integrierender Bestandteil des Beschlusses.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Eisenbahngesetz des Bundes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101), Art. 49 bis 61a ‒ Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) ‒ Gütertransportgesetz vom 25. September 2015 (GüTG, SR 742.41) ‒ Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) ‒ Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998 (NZV; SR 742.122) ‒ Fahrplanverordnung vom 4. November 2009 (FPV, SR 745.13) ‒ Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) ‒ Verordnung vom 11. November 2009 über die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) ‒ Verordnung vom 12. November 2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34) ‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (BSG 101.1), Art. 34 Abs. 2 ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (nachfolgend: ÖVG; BSG 762.4) ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1), Art. 29 ‒ Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, BSG 762.412) ‒ Verordnung vom 23. August 1995 über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV; BSG 762.415) ‒ Personentransportverordnung vom 17. September 1997 (PTV; BSG 764.2)
3. Festlegung des Angebots 2027-2030
Der Grosse Rat beschliesst die Weiterführung des bestehenden Angebots, mit den untenstehenden Anpassungen. Die Begründung für die Anpassungen sind in Ziffer 6 des ÖV-Berichts aufgeführt
3.1 Neue Linien des Regionalverkehrs
3.1.1 Regionale Verkehrskonferenz Biel/Bienne – Seeland – Berner Jura
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 20.530 Lugnorre – Sugiez – Ins Neu mitbestellen 1 30.541 Kerzers / Kallnach – Golaten (Bürgerbus, unter Vorbe- Ersatz einer bestehenden Linie durch 1 halt der Zustimmung der Gemeinde) einen Bürgerbus 30.365 Lyss - Seedorf Neue Streckenführung 1 30.105 Bern – Meikirch – Seedorf – Aarberg - Lyss Neue Streckenführung 2 N66 Wolhusen – Schangnau Aufnahme ins Grundangebot 1
3.1.2 Regionalkonferenz Bern – Mittelland
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 20.520 Murten – Gempenach – Gümmenen Neu mitbestellen 1 30.340 Kleinwabern – Niedermuhlern Neue Streckenführung nur bis Klein- 2 wabern 30.551 Gümmenen – Gurbrü – Wileroltigen - Kerzers Neue Streckenführung 2 30.560 Mühleberg – Allenlüften – Fraubrunnen – Brünnen Neue Streckenführung 1 M18 Bern – Brünnen – Frauenkappelen – Gümmenen Neue Streckenführung 1 M19 Belp – Toffen – Kaufdorf– Thurnen – Riggisberg Neue Streckenführung 1
3.1.3 Regionalkonferenz Oberland Ost
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 2460 Stechelberg – Mürren Neue Streckenführung 2
3.2 Angebotsveränderungen des Regionalverkehrs
3.2.1 Wegfallende Linien
30.541 Kerzers – Golaten – Wileroltigen – Kerzers
3.2.2 Neue Bedarfsangebote (on demand)
On Demand Angebot im Raum Belp On Demand Angebot im Raum Kiesental On Demand Angebot im Raum Niederönz On Demand Angebot im Raum Huttwil On Demand Angebot im Raum Herzogenbuchsee
3.3 Neue Linien des Ortsverkehrs
3.3.1 Regionale Verkehrskonferenz Biel-Bienne – Seeland – Berner Jura
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 22.001 Löhre – Biel Bahnhof – Stadien Neue Streckenführung 4 22.002 Brügg – Bahnhof Biel – Orpundplatz Neue Streckenführung 4 22.007 Biel / Bienne, gare – Omega – Stadien – Biel, Centre Boujean Neue Linien 3 22.010 Biel / Bienne, gare – Orpundplatz – Biel Bözingenfeld – Biel, Neue Linien 3 Centre Boujean
3.3.2 Regionalkonferenz Emmental
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 30.281 Langnau Bhf – Friedhof ½ Takt Aufnahme ins Grundangebot 2
3.3.3 Regionalkonferenz Bern – Mittelland
Liniennummer Linienbezeichnung Kategorie AS 30.009 Kleinwabern – Bern Bahnhof – Wankdorf Bahnhof Neue Streckenführung 4 30.022 Brünnen – Niederwangen – Wabern Neue Streckenführung 2 30.029 Niederwangen Bhf – Köniz Bhf – Kleinwabern Neue Streckenführung 3 30.033 Worblaufen – Ittigen, Talgutzentrum Aufnahme ins Grundangebot 2
4. Grundsätzliches zu den Angebotsstufen
Mit dem Angebotsbeschluss ordnet der Grosse Rat die Linien neuen Angebotsstufen zwischen 1 und 4 zu. Für den Angebotsbeschluss 2027-2030 gelten die nachfolgenden neuen Angebotsstufen:
Angebotsstufe Anzahl Kurspaare 1 4 bis 18 2 19 bis 39 3 40 bis 74 4 Ab 75
Der Regierungsrat wird die notwendige Anpassung der Angebotsverordnung vornehmen. Die revidierte Verordnung wird mit dem Angebotsbeschluss 2027-2030 in Kraft treten.
Die Verkehrsmittelart wird in den Liniennetzplänen und Tabellen mit den Linien des Ortsverkehrs gemäss Beilage festgelegt.
Der Regierungsrat legt innerhalb der durch die Angebotsstufen definierten Bandbreiten die genaue Kursanzahl pro Tag fest. Er berücksichtigt dabei die unterschiedliche Nachfrage an Werktagen, an Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen sowie die tageszeitlichen Schwankungen. In begründeten Fällen kann der Regierungsrat auch Angebote ausserhalb der Angebotsstufen beschliessen. Aufgrund der Nachfrageentwicklung sowie bei Veränderungen in der Fahrplanstruktur kann der Regierungsrat für jedes Fahrplanjahr innerhalb der Angebotsstufen Anpassungen vornehmen. Gemäss Artikel 16 Absatz 3 ÖVG sind bei Änderungen im Angebot die betroffenen Regionalen Verkehrskonferenzen anzuhören.
5. Versuchsbetriebe
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 ÖVG können während der Laufzeit des Angebotsbeschlusses neue Versuchsbetriebe bewilligt und laufende Versuchsbetriebe verlängert werden. Diese sollen als Markttests im Sinne der Vorbereitungen für den nächsten Angebotsbeschluss dienen und insbesondere vorgesehene Siedlungsentwicklungen von regionaler und kantonaler Bedeutung ermöglichen.
Der Kanton beteiligt sich im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel komplementär zu weiteren Trägern (Gemeinden oder Dritte). Der Kostenteiler berücksichtigt die Interessenlage der am Versuchsbetrieb beteiligten Partner.
Der Kredit für den Kantonsbeitrag wird aufgrund eines Gesuchs der interessierten Trägerschaft durch das finanzkompetente Organ bewilligt.
6. Tarifgestaltung, Güterverkehr und alternative Antriebe
6.1 Tarifgestaltung
Die Tarifgestaltung hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: ‒ Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist ein möglichst hoher Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr anzustreben. ‒ Durch hohe Fahrgastzahlen und Ausnutzung der Preis- und Marktsituation sind möglichst hohe Verkehrserträge zu erreichen. ‒ Bei gleichwertigen Verkehrsangeboten sind grundsätzlich vergleichbare Tarife zu erheben.
Die Tarifverbünde folgen grundsätzlich der Entwicklung der nationalen Tarife.
Die Tarife im Personen- und Güterverkehr für die autofreien Tourismusorte Wengen, Mürren und Gimmelwald werden aufgrund volkswirtschaftlicher Überlegungen seit 1987 verbilligt. Diese vergünstigten Tarife für die Einwohnerinnen und Einwohner führen zu Ertragsausfällen, die durch den Kanton getragen werden.
6.2 Güterverkehr
Der Kanton leistet Beiträge an den Güterverkehr in die autofreien Kurorte Wengen, Mürren und Gimmelwald sowie an den Gütertransport der Chemin de fer du Jura.
7. Bestellung Infrastrukturleistungen
Der Betrieb und der Unterhalt des Tramnetzes werden über Leistungsvereinbarungen finanziert.
8. Finanzielle Auswirkungen
Der Angebotsbeschluss wird sich voraussichtlich wie folgt auf die jährlichen Erfolgsrechnungen in CHF Mio. auswirken:
2027 2028 2029 2030 Abgeltungen 291.1 302.3 309.3 318.3 ./. Gemeindedrittel Art. 12 ÖVG -97.0 -100.8 -103.1 -106.1 Netto zulasten Kanton 194.1 201.6 206.2 212.2
Der Regierungsrat beschliesst gestützt auf den vorliegenden Angebotsbeschluss einen Verpflichtungskredit über die Abgeltung der Betriebsleistungen sowie die Unterstützung von Tarifmassnahmen (Artikel 15 Buchstabe d ÖVG).
9. Schlussbestimmungen
Der Grosse Rat nimmt Kenntnis vom ÖV-Bericht, der in Kapitel 3.4 über den Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022–2026 berichtet.
Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat mit der Umsetzung des Angebotsbeschlusses 2027–2030.
Der Grosse Rat behält sich vor, den Angebotsbeschluss an neue oder geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat, Anpassung am vorliegenden Beschluss zu unterbreiten, falls vom Grossen Rat beschlossene Sparmassnahmen (Budgetkürzungen) einen Handlungsbedarf beim öffentlichen Verkehr auslösen. Ebenfalls sind Anpassungen zu beantragen, falls aufgrund der Beitragskürzungen beim Bund der Vollzug des beschlossenen Angebotes nicht gewährleistet werden kann.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Liniennetzpläne des Regionalverkehrs ‒ Linien des Ortsverkehrs ‒ Linien des Nachtverkehrs