2025.DIJ.8858
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB); Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG-Nr. 4458500001). Kreditüberschreitung 2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 275/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.8858 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG-Nr. 4458500001); Kreditüberschreitung 2025
Erwägungen
1. Gegenstand
In der Herbstsession 2025 stimmte der Grosse Rat dem Nachkredit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG-Nr. 4458500001), in der Höhe von CHF 15'300'000 zu, welcher sich auf die erste Trendmeldung per Ende April 2025 stützte. Aufgrund des höher als angenommen ausgefallenen Sach- und übrigen Betriebsaufwands wurde das Globalbudget um CHF 170'784 überschritten.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9 und 11 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 22 und Art. 40 ff. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 01.02.2012 (KESG; BSG 213.316) ‒ Art. 9 ff. der Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 24.10.2012 (KESV; 213.316.1) ‒ Art. 7 der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV; BSG 213.318)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird um CHF 170’784 überschritten. Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 160’817’305
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 176’288’089
Bewilligter Nachkredit 2025 (RRB 835/2025) -15’300’000
Kreditüberschreitung 2025 -170’784
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Die Kreditüberschreitung kann nicht innerhalb der Direktion kompensiert werden und die Kompensation erfolgt auf Stufe Konzern. Die Kreditüberschreitung entsteht aus rechtlich vorgegebenen Aufwänden und Erträgen.
4. Begründung
Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, fällt im Vergleich zu Budget und Nachkredit um CHF 170’784 schlechter aus.
In CHF Budget Rechnung Bewilligter Effektive Nachkredit Abweichung
Betrieblicher Aufwand 189’543’745 200’528’754 -15’300’000 4’314’991
30 Personalaufwand 28’097’981 28’232’385 0 -134’404
31 Sach- und übriger 82’403’978 94’310’496 -10’600’000 -1’306’518 Betriebsaufwand
33 Abschreibungen Ver- 1358 1’358 0 0 waltungsvermögen
35 Einlagen in Fonds und 0 0 0 0 Spezialfinanzierungen
36 Transferaufwand 70’374’647 72’746’528 -4’700’000 2’328’119
37 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0
39 Interne Verrechnungen 8’665’782 5’237’987 0 3’427’795
Betrieblicher Ertrag -28’726’440 -24’240’659 -15’300’000 -4’485’781
40 Fiskalertrag 0 0 0 0
41 Regalien und 0 0 0 0 Konzessionen
42 Entgelte -24’001’000 -23’337’201 0 -663’799
43 Verschiedene Erträge 0 -489 0 978
45 Entnahmen aus Fonds 0 0 0 0 und Spezialfinanzierung
46 Transferertrag -400’000 -687’811 0 287’811
47 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0
49 Interne Verrechnungen -4’325’440 -215’157 0 -4’110’283
Ergebnis aus betrieblicher 160’817’305 176’288’094 -15’300’000 -170’789 Tätigkeit
34 Finanzaufwand 0 -5 0 -5
44 Finanzertrag 0 0 0 0
Ergebnis aus Finanzierung 0 0 0 0
Operatives Ergebnis 160’817’305 176’288’089 -15’300’000 -170’784
38 Ausserordentlicher 0 0 0 0 Aufwand
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0
Ausserordentliches 0 0 0 0 Ergebnis
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 160’817’305 176’288’089 -15’300’000 -170’784 (Globalbudget)
Kommentierung: Im Sach- und übrigen Betriebsaufwand sind die Kosten höher ausgefallen, als im Frühjahr des vergangen Jahres angenommen wurde. Dies ist einerseits durch den Anstieg an Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen und andererseits durch tarifliche Anpassungen begründet. Da sich die Kosten der Massnahmen unmittelbar am Schutzbedarf der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen orientiert, entziehen sie sich der Steuerbarkeit durch die KESB.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz ‒ Finanzkommission
Beilagen ‒ RRB 835/2025 vom 13. August 2025 (Nachkredit)