Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Abgeltung für Leistungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf 2022–2023 gemäss Artikel 129 Absatz 1 SLG. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

2025.GSI.1255 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 2 fan. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-gsi-1255/de/abgeltung-fur-leistungsangebote-fur-menschen-mit-betreuungs-und-pflegebedarf-2022-2023-gemass-artikel-129-absatz-1-slg-abrechnung-verpflichtungskredit-zuhanden-der-finanzkommission

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Berna
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.GSI.1255

Abgeltung für Leistungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf 2022–2023 gemäss Artikel 129 Absatz 1 SLG. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 719/2025 Datum RR-Sitzung: 2. Juli 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2025.GSI.1255 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Abgeltung für Leistungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf 2022- 2023 gemäss Artikel 129 Absatz 1 SLG Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

Erwägungen

1. Ausgangslage

Für die Abgeltung der Leistungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf 2022-2023 gemäss Artikel 129 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) hat der Grosse Rat einen Rahmenkredit von CHF 49 Mio. bewilligt (GRB 948/2021).

Die Leistungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf umfassen gemäss Artikel 26 SLG insbesondere die folgenden Bereiche: a Beratungs- und Informationsangebote für Betroffene sowie deren Angehörige b Gesundheitsförderung und Prävention1 c Pflege, Betreuung und Hilfe zu Hause (Spitex) d Tagesstätten e Pflegeheime

Gemäss Artikel 25 SLG sorgt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) für die erforderlichen Leistungsangebote. Sie berücksichtigt dabei die spezifischen Anliegen von Kindern, älteren, chronisch kranken und sterbenden Menschen sowie von deren Angehörigen.

Der Rahmenkredit für die Jahre 2022 und 2023 ist abgerechnet und wird der Finanzkommission hiermit zur Kenntnis gebracht.

Der Rahmenkredit wurde abgelöst durch Jahresausführungsbeschlüsse der Direktion (Gesamtbetrag je Jahr).

Beschluss Laufzeit Total bewilligt Total Restkredit per (RRB / GRB) in TCHF beansprucht 12.2023 in TCHF in TCHF

GRB (948/2021) 2022-2023 49’000 34’930 14’070

Gesamtergebnis 2022-2023 49’000 34’930 14’070

Vgl. Separate Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission betreffend Abgeltung für Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchthilfe 2022-2023 gemäss Artikel 129 Absatz 2 Buchstabe a SLG

2. Rechtsgrundlagen, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Rechtsgrundlagen – Artikel 25, 26 und 129 des Gesetzes vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) – Artikel 43, 45, 46, 47, 48 Absatz 1, 49 und 53 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0) – Artikel 136, 142, 146 und 149 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

Ausgabenart und – Es handelt sich um einen Verpflichrechtliche Qualifika- tungskredit (Rahmenkredit; Art. 50 tion der Ausgabe und Art. 53 FLG). – Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a FLG und mehrheitlich um wiederkehrende Ausgaben gemäss Artikel 47 FLG.

3. Schlussabrechnung

Plan-IST in TCHF Plan IST Differenz Differenz in % Tagesstätten 7’600 7’500 -100 -1.3% Palliativpflege / Gerontopsychiatrische Lang- 4’000 0 -4’000 -100% zeitpflege Case Management / Übergangspflege (inte- 1’000 130 -870 -87% grierte Versorgung) ALS-Patientinnen und ALS-Patienten 1’600 1’600 0 0%

Versorgungssicherheit Spitex 22'000 21’500 -500 -2.3%

Spezialisierte Mobile Palliativ-Dienste (MPD) 4’000 1’500 -2’500 -62.5%

Versorgungspflicht Hauswirtschaft 0 2'700 2’700 100%

Subtotal 40’200 34’930 -5’270 -13.1%

Reserve 8’800 0 -8’800 -100%

Total 49’000 34’930 -14’070 -28.7%

Die Schlussabrechnung schliesst mit einer Kostenunterschreitung von CHF 14,07 Millionen gegenüber dem bewilligten Rahmenkredit von insgesamt CHF 49 Millionen ab. Diese Kostenunterschreitung beinhaltet nicht ausgeschöpfte Plan-Kosten von CHF 5,27 Millionen sowie die nicht verwendete Reserve von CHF 8,8 Millionen.

In den nachfolgenden Kommentaren sind die Hauptgründe für die finanziellen Abweichungen in den verschiedenen Leistungskategorien zusammengefasst.

Unterschreitung Tagesstätten: CHF 0,1 Mio. Die Kosten fielen leicht tiefer aus als angenommen.

Unterschreitung Palliativpflege / Gerontopsychiatrische Langzeitpflege: CHF 4 Mio. In den Jahren 2022 und 2023 wurden unter diesem Titel keine Beiträge ausbezahlt.

Unterschreitung Case Management / Übergangspflege (integrierte Versorgung): CHF 0,87 Mio. Unter diesem Titel wurde in den Jahren 2022 und 2023 nur das inzwischen geschlossene Haus für Pflege (Pilotprojekt) mitfinanziert.

ALS-Patientinnen und ALS-Patienten: CHF 0 Bei dieser Position handelt es sich um die Mitfinanzierung der aufwändigen Pflege von Personen mit Atemlähmungen in zwei dafür spezialisierten Institutionen. Die Kosten entsprachen dem dafür vorgesehenen Betrag.

Unterschreitung Versorgungssicherheit Spitex: CHF 0,5 Mio. Die Versorgungssicherheit Pflege wird jährlich ausbezahlt. Ziel ist es, dass der ganze Kanton mit ambulanten Pflegeleistungen abgedeckt ist. Im Jahr 2023 lagen einzelne Angebote von Spitexorganisationen unter dem ausgeschriebenen Betrag.

Unterschreitung Spezialisierte Mobile Palliativ-Dienste (MPD): CHF 2,5 Mio. Die Kosten fielen tiefer aus als erwartet. Der Ausbau dieses Leistungsangebotes im Jahr 2023 konnte nicht wie geplant stattfinden.

Überschreitung Versorgungspflicht Hauswirtschaft: CHF 2,7 Mio. Die Versorgungspflicht Hauswirtschaft wurde erst im Nachhinein über den Rahmenkredit abgerechnet.

4. Reserve

Die Reserve musste nicht beansprucht werden (vergleiche Schlussabrechnung Ziffer 3).

5. Auflagen des Grossen Rates

Der Grosse Rat hat keine Auflagen beschlossen.

6. Folgekosten

Da es sich mehrheitlich um wiederkehrende Kosten handelt, fallen keine Folgekosten im Sinne

Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1)

7. Antrag

Der Regierungsrat beantragt der Finanzkommission des Grossen Rates, von der vorliegenden Schlussabrechnung im Sinne von Art. 39 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle