2025.GSI.576
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) (Änderung)
Rubrum
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Änderung vom 14.05.2025
Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 860.22 Aufgehoben: –
Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Der Erlass 860.22 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung vom 24.11.2021 (FKJV) (Stand 01.01.2025) wird wie folgt geändert: Art. 4 Abs. 2 Als regelmässig im Sinne von Absatz 1 gilt ein Betreuungsangebot, das b (geändert) einen Umfang pro Kind von mehr als drei Stunden pro Tag oder mehr als neun Stunden pro Woche hat. Art. 27a Abs. 3 Als regelmässig im Sinne von Absatz 1 gilt die Betreuung eines Kindes, die b (geändert) einen Umfang von mehr als drei Stunden pro Tag oder mehr als neun Stunden pro Woche hat.
II.
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
Keine Aufhebungen.
IV.
Diese Änderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Bern, 14. Mai 2025 Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer