2025.STA.685
Petition "Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung". Regierungsrätliches Antwortschreiben
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern Frau Margarete Fieguth Jacot Hofmatt 7 2555 Brügg
RRB Nr.: 487/2025 14. Mai 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung»
Sehr geehrte Frau Fieguth Jacot Sehr geehrte Damen und Herren
Die Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern hat am 20. Dezember 2024 im Namen von 1233 Unterzeichnenden die oben erwähnte Petition eingereicht. Der Regierungsrat hat diese an seiner Sitzung vom 19. März 2025 zur Kenntnis genommen. Mit der Petition wird um eine Anpassung von Art. 4 FKJVi ersucht. Gemäss Petitionstext wird darin «die Anzahl der Stunden, die ein Kind in einem Betreuungsangebot, das keine Kita ist, verbringen darf, auf 6 Stunden pro Woche reduziert.» Gewünscht wird eine Aufhebung der Begrenzung der Stundenzahl, in der Kinder eine Spielgruppe besuchen können.
Bereits heute ist möglich, dass Kinder mehr als sechs Stunden pro Woche eine Spielgruppe besuchen. Sofern es sich um dieselbe Spielgruppe handelt, wäre in diesem Fall von dieser eine Kita-Bewilligung einzuholen. Zulässig ist ebenso, dass Eltern ihr Kind in verschiedene Spielgruppen schicken, beispielsweise für die ersten sechs Stunden in die Spielgruppe A und für allfällige weitere Stunden in die Spielgruppe B. Die in Art. 4 FKJV festgelegte Stundenzahl stützt sich auf die PAVO2 und dient zur Abgrenzung von bewilligungspflichtigen und nicht bewilligungspflichtigen Betreuungsangeboten. Bewilligungspflichtig gemäss Art. 13 Abs. 1 Bst. b PAVO sind Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, mehrere Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zur Betreuung aufzunehmen. Indem in der FKJV festgelegt wird, was «regelmässig» bedeutet, wird also festgehalten, welche Betreuungsangebote bewilligungspflichtig sind. Eine Aufhebung der Stundenzahl in der FKJV würde somit bedeuten, dass sämtliche Betreuungsangebote (Spielgruppen, aber auch andere Angebote wie z.B. Kinderhütedienste in Einkaufszentren, Spielnachmittage oder Aufgabenhilfen) bewilligungspflichtig würden, da in diesem Fall allein die erwähnte bundesgesetzliche Regelung der PAVO massgebend wäre, welche für regelmässige Tagesbetreuung in Einrichtungen eine
031001DIv03 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung vom 24.11.2021 (FKJV; BSG 860.22) 2 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (Pflegekinderverordnung, PAVO, SR 211.222.338)
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.05.2025 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 304395 I Geschäftsnummer: 2025.STA.685 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Bewilligungspflicht statuiert. Im Bericht zum Postulat 153-2023 Blum (Melchnau, SP) Systematischer Einbezug der Spielgruppen in die frühe Förderung im Kanton Bern ist der Regierungsrat ausführlich auf die Konsequenzen einer allfälligen Bewilligungspflicht für Spielgruppen eingegangen und hat eine solche als nicht geeigneten Weg beurteilt. Der Bericht wurde in der Frühlingssession 2025 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der aktuell laufenden Teilrevision der FKJV ist jedoch vorgesehen, dass Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b FKJV dahingehend geändert wird, dass ein Betreuungsangebot bewilligungspflichtig wird, wenn Kinder mehr als 3 Stunden pro Tag oder mehr als 9 Stunden pro Woche betreut werden. Mit einer Ausweitung der nicht bewilligungspflichtigen Betreuungsangebote durch eine Erhöhung der Stundenzahl von 6 auf 9 Stunden pro Woche könnten Kinder dreimal während 3 Stunden eine Spielgruppe besuchen. Im Rahmen des bereits durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde dieser Anpassung grossmehrheitlich zugestimmt. Es gibt aber auch Eingaben, die eine weitergehende Erhöhung der Stundenzahl möchten, sowie umgekehrt solche, die eine Erhöhung auf 9 Stunden ablehnen und andere, die eine Erhöhung der Stundenzahl mit Qualitätsanforderungen verknüpfen möchten. Der Regierungsrat hat beschlossen, die erwähnte Änderung aus dem laufenden Revisionsprojekt herauszunehmen, in ein eigenständiges Rechtsetzungsprojekt zu überführen und damit eine Inkraftsetzung dieser Änderung bereits per 1. Juli 2025 möglich zu machen.
Eine Umsetzung der Petition, welche - wie oben ausgeführt - eine Bewilligungspflicht für Spielgruppen zur Folge hätte, ist somit nicht angezeigt. Die geplante Anpassung der FKJV entspricht jedoch insofern dem Anliegen der Petition, als sie gegenüber heute einer Spielgruppe auch ohne Kita-Bewilligung eine umfangreichere Betreuung und Förderung eines Kindes pro Woche erlauben wird. Der Regierungsrat anerkennt hochqualifizierte Arbeit in Spielgruppen als wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
• Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern, Frau M. Fieguth Jacot, Hofmatt 7, 2555 Brügg
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 20.03.2025 I Version: 8 I Dok.-Nr.: 2458581 i Geschäftsnummer: 2025.STA.685 2/2