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Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB) (Änderung)

2025.WEU.3228 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 5 nov. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-weu-3228/de/regierungsratsbeschluss-betreffend-den-beitritt-zur-vereinbarung-zwischen-den-kantonen-bern-und-jura-zur-errichtung-der-interjurassischen-kommission-fur-land-und-hauswirtschaftliche-berufsbildung-ikolab-anderung

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.WEU.3228

Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB) (Änderung)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB) Änderung vom 05.11.2025

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 439.51 | 439.51-1 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 439.51 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB) vom 13.12.2006 (Stand 01.01.2007) wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 (neu) Die Änderung vom 5. November 2025 der Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB)1) wird genehmigt.

1) BSG 439.51-1

II.

Der Erlass 439.51-1 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB) vom 13.12.2006 (Stand 01.01.2007) wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 Die Delegation des Kantons Bern besteht aus: a (geändert) einem Mitglied der Geschäftsleitung des Inforama, b (geändert) einer Vertreterin oder einem Vertreter der französischsprachigen Abteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA-BE), c (geändert) ein bis zwei Vertreterinnen und Vertreter der landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe, Die Delegation des Kantons Jura besteht aus: a (geändert) einer Vertreterin oder einem Vertreter des Service de l'économie rurale (ECR-JU), b (geändert) einer Vertreterin oder einem Vertreter des Service de la formation professionnelle (SFP-JU), c (geändert) einer Vertreterin oder einem Vertreter der mit der land- oder hauswirtschaftlichen Berufsbildung beauftragten Gremien, d (geändert) drei Mitgliedern, welche die verschiedenen Regionen des Kantons vertreten; von diesen drei Mitgliedern vertreten mindestens eines die landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe und mindestens eines die hauswirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Bern, 5. November 2025 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer