2026.BVD.3041
Regulierung Thunersee; Erneuerung Leittechnik. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 821/2026 Datum RR-Sitzung: 12. August 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.3041 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Regulierung Thunersee; Erneuerung Leittechnik, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Das Amt für Wasser und Abfall der Bau- und Verkehrsdirektion reguliert den Wasserstand des Thunersees und den Abfluss der Aare und betreibt dazu zwei Schleusen und einen Hochwasserentlastungsstollen in Thun. Die Leittechnik ist das zentrale Steuerungs- und Überwachungssystem dieser Regulieranlagen. Sie ist veraltet und muss erneuert werden. Dafür wird ein Verpflichtungskredit von CHF 1 768 305 beantragt (Gesamtkosten von CHF 1 813 305 abzüglich der bereits bewilligten Ausgaben von CHF 45 000 für das Vorprojekt).
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG, BSG 751.11), Art. 4 Abs. 3 ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV, BSG 751.111.1), Art. 2a Abs. 1 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 10 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand April 2026 Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 101.1 Punkte
Gesamtkosten inklusive MWST und Reserven CHF 1 813 305
bestehend aus
Erneuerung der Leittechnik gemäss KV (inkl. 10 % Reserve und MWST) CHF 1 718 305
Vorbereitung, Koordination und Installation der Baustellen CHF 50 000 Vorprojekt CHF 45 000
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 1 813 305
abzüglich bereits bewilligte Ausgaben für das Vorprojekt – CHF 45 000
Zu bewilligender Kredit CHF 1 768 305
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
Das Projekt wird voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag von 35 % der beitragsberechtigen Kosten aus der Programmvereinbarung 2025–2028 Schutzbauten Wasser subventioniert.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Wasser und Abfall
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit unten aufgeführten Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und im Finanzplan nicht eingestellt sind. Die Zahlungen des Jahres 2027 werden, soweit wie möglich, kompensiert. Die Zahlungstranchen 2028 und 2029 werden im kommenden Planungsprozess 2027 zur Aufnahme beantragt.
Konto Bezeichnung Jahr Betrag 504800000 Übrige Hochbauten 2025 CHF 45 000 2027 CHF 707 322 2028 CHF 707 322 2029 CHF 353 661 Total CHF 1 813 305
Ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich in Ziffer 4.3 des Vortrags.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat