2026.STA.427
Behörden, Grosser Rat; Beiträge an die Fraktionen und die Deputation; Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit für die Legislaturperiode 2026–2030. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 581/2026 Datum RR-Sitzung: 27. Mai 2026 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2026.STA.427 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Behörden, Grosser Rat; Beiträge an die Fraktionen und die Deputation, Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit für die Legislaturperiode 2026-2030 Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Beiträge an die Sekretariate der Fraktionen und der Deputation sowie für die Jahrespauschalen der fraktionslosen Ratsmitglieder. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils zu Beginn des parlamentarischen Jahres (Juni/Juli).
2. Rechtsgrundlagen
Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 89 Abs. 2 Bst. c
Gesetz vom 4. Juni 2013 über den Grossen Rat (GRG; BSG 151.21), Art. 31, Art. 32, Art. 89 und Art. 90
Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 28, Art. 30 Abs. 2, 3 und 4, Art. 32 und Art. 33
Geschäftsordnung vom 4. Juni 2013 für den Grossen Rat des Kantons Bern (GO; BSG 151.211), Art. 121, Art. 125 und Art. 131 Abs. 1 und 2
Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21, Art, 25, Art. 27, Art. 30, Art. 36 und Art. 38
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Beim Verpflichtungskredit handelt es sich um eine wiederkehrende und gebundene Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG) für die Jahre 2026-2030.
Die Sekretariate der Fraktionen erhalten gemäss Artikel 131 GO einen jährlichen Grundbetrag von 24 000 Franken sowie einen Beitrag pro Mitglied von 3 500 Franken pro Jahr. Dem Sekretariat der Deputation wird ein Beitrag von 7 500 Franken pro Jahr ausgerichtet.
Für die Ausgabe besteht damit kein Entscheidungsspielraum bezüglich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten, weshalb sie als gebunden zu qualifizieren ist.
Für die Bewilligung ist der Regierungsrat zuständig.
4. Massgebende Kreditsumme
Die Kosten für die Legislaturperiode 2026-2030 setzen sich wie folgt zusammen:
8 Fraktionen à CHF 24 000 CHF 192 000 160 Ratsmitglieder à CHF 3 500 CHF 560 000 Total Fraktionen CHF 752 000 CHF 752 000 Pauschalbeitrag an Deputation CHF 7 500 Total Ausgaben pro Rechnungsjahr CHF 759 500
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Objektkredit für die Jahre 2026-2030, welcher der Besonderen Rechnung des Grossen Rates belastet wird.
Konto: 363600000, Beiträge an private Org. ohne Erwerbszweck Rechnungsjahre: 2026-2030
Die jährlichen Ausgaben sind im Budget und Aufgaben-/Finanzplan eingestellt.
Die Ausgabenbewilligung ist zudem der Finanzkommission des Grossen Rates und der Finanzkontrolle zur Kenntnis zu bringen (Art. 38 FHaV) und gemäss Art. 30 Abs. 4 FHG im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Staatskanzlei ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle