2026.WEU.194
Bergbahnen Adelboden AG; Erneuerung Bahnanlage Fuhrenweidli–Sillerenbühl; Darlehen im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP). Objektkredit 2026
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 497/2026 Datum RR-Sitzung: 13. Mai 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2026.WEU.194 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bergbahnen Adelboden AG; Erneuerung Bahnanlage Fuhrenweidli–Sillerenbühl; Darlehen im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP); Objektkredit 2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Verpflichtungskredit für ein Darlehen von Bund und Kanton an die Bergbahnen Adelboden AG für eine kuppelbare 10er-Gondelbahn mit direkter Linienführung von Adelboden Oey (Fuhrenweidli) nach Sillerenbühl.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0), Art. 7, Art. 8 und Art. 15 Abs. 3 ‒ Kantonales Gesetz vom 16. Juni 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG, BSG 902.1), Art. 2, Art. 3 und Art. 5 Abs. 1 ‒ Gesetz vom 15. Juni 2022 über den Finanzhaushalt (FHG, BSG 620.0), Art. 21 ff ‒ Verordnung vom 16. November 2022 über den Finanzhaushalt (FHaV, BSG 621.1), Art. 21 ff ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Bern zum kantonalen Umsetzungsprogramm 2024–2027 vom 28. Februar 2024 ‒ Umsetzungsprogramm 2024–2027 des Kantons Bern zur Neuen Regionalpolitik des Bundes vom 20. Dezember 2023
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 FHG).
4. Massgebende Kreditsumme
An die anrechenbaren Gesamtinvestitionen von total 37 Millionen Franken werden zinslose Kantons- und Bundesdarlehen von je 5 Millionen Franken gewährt. Für die Finanzkompetenzsind folgende Beträge massgebend:
Investitionsdarlehen Kanton Bern CHF 5 000 000 Haftungsanteil des Kantons auf dem Bundesdarlehen (50 %) CHF 2 500 000 (Eventualverpflichtung)
Für die Finanzkompetenz massgebender Betrag CHF 7 500 000
Das KIHG delegiert die Kompetenz zur Bewilligung dieses Verpflichtungskr edites an den Regierungsrat (Art. 5 Abs. 1 KIHG).
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Neue einmalige Ausgabe; Verpflichtungskredit als Objektkredit Konto: 545000000/545005000 Darlehen an private Unternehmungen (Kanton/Bund) Produktgruppe: 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht
Rechnungsjahre: Teilzahlungen je nach Projektfortschritt und verfügbaren kantonalen Mitteln voraussichtlich in folgenden Jahren: 2026 CHF 2 500 000 2027 Schlusszahlung CHF 2 500 000
Die Zahlung wird zu Lasten des Investitionshilfefonds geleistet. Die Ausgaben sind im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.
Es gelten insbesondere folgende Auflagen während der Laufzeit des Darlehens: ‒ Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die Amortisation ist in konstanten jährlichen Raten vorzunehmen. ‒ Es besteht ein Gewinnausschüttungsverbot. ‒ Zur Absicherung des Darlehens leistet die Bergbahnen Adelboden AG Sicherheiten in Form von erstrangigen Schuldbriefen. ‒ Kostenüberschreitungen führen zu keiner Erhöhung des Beitrags, umgekehrt bleiben bei Kostenunterschreitungen Kürzungen des Darlehens vorbehalten. ‒ Das Amt für Wirtschaft (Tourismus und Regionalentwicklung) kann weitere Bedingungen und Auflagen im Darlehensvertrag festlegen.
6. Begründung
Das Projekt hat eine sehr grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Es stärkt die touristische Kerninfrastruktur der Destination Adelboden-Lenk und trägt zur langfristigen Stabilisierung der regionalen Wertschöpfung sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Bahnen der Region beschäftigen im Winter 350 und im Sommer 150 Personen und sind in der Wintersaison einer der grössten Arbeitgeber. Die verbesserte Erschliessung ermöglicht eine verstärkte Ganzjahresnutzung und reduziert die strukturelle Abhängigkeit vom schneeabhängigen Wintertourismus.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion