224.11
Verordnung betreffend Gebühren für die Vollstreckung von Entscheiden in Zivilsachen
Vom 30.04.2002 (Stand 01.01.2011)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Art. 1 …
Art. 2 …
Art. 3 …
Art. 4 Vollstreckungskosten
Die Sicherheitsdirektion erhebt für die Vollstreckung von in- und ausländischen Entscheiden in Zivilsachen Aufwandgebühren, die 100 bis 1'000 Fr. betragen.
Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
GS 34.0518