410.101
Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 (§ 56 Abs. 1 Schulgesetz)
Vom 3. August 2010 (Stand 8. August 2010)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die Übergangsbestimmung zur Änderung des Schulgesetzes vom 19. Mai 2010,beschliesst:
1. Für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 gelten die folgenden Stichtage für die Einschulung:
a) 16. Mai für das Schuljahr 2011/12;
b) 1. Juni für das Schuljahr 2012/13;
c) 16. Juni für das Schuljahr 2013/14;
d) 1. Juli für das Schuljahr 2014/15;
e) 16. Juli für das Schuljahr 2015/16.
2. Für Kinder, die während den folgenden Zeiträumen das vierte Altersjahr zurücklegen, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht:
a) 1. Mai bis und mit 31. Mai für das Schuljahr 2011/12;
b) 16. Mai bis und mit 15. Juni für das Schuljahr 2012/13;
c) 1. Juni bis und mit 30. Juni für das Schuljahr 2013/14;
d) 16. Juni bis und mit 15. Juli für das Schuljahr 2014/15;
e) 1. Juli bis und mit 31. Juli für das Schuljahr 2015/16.
Dies ist zu publizieren.
07.08.2010