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Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Bürgschaften im Interesse der Schaffung oder Erhaltung produktiver, die Wohnlichkeit nicht beeinträchtigender Arbeitsplätze in Basel

819.800 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

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819.800

Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Bürgschaften im Interesse der Schaffung oder Erhaltung produktiver, die Wohnlichkeit nicht beeinträchtigender Arbeitsplätze in Basel

Vom 19. November 1975 (Stand 19. November 1975)

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Bürgschaften bis zu einem Gesamtbetrag von 50 Mio. Franken mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren, ausnahmsweise bis zu zehn Jahren, für 50% bis maximal 80% solcher Kredite einzugehen, die im Interesse der Schaffung oder Erhaltung produktiver, die Wohnlichkeit nicht beeinträchtigender Arbeitsplätze für die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt sind.

Ziff. 2

Der Regierungsrat entscheidet als einzige Instanz über die Gewährung oder Nichtgewährung von Bürgschaften und über deren Modalitäten. Es besteht kein Anspruch auf Begründung.

Ziff. 3

Der Regierungsrat berichtet der Prüfungskommission des Grossen Rates jährlich über die eingegangenen Bürgschaften und die damit erzielten Resultate im Interesse der Arbeitsplatz- und Strukturpolitik des Kantons. Die Berichterstattung hat unter voller Wahrung des Bankgeheimnisses und der Geheimsphäre der Kreditnehmer zu erfolgen.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

KB 22.11.1975