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Arzt/Ärztin (FU)

ZR1 2025 20 · Obergericht Graubünden

Dals 24 schan. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-gr/obergericht/zr1-2025-20/de/arzt-arztin-fu

Consultà ils 30 avust 2026

  1. Documents
  2. Graubünden
  3. Obergericht Graubünden
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

ZR1 2025 20

Arzt/Ärztin (FU)

Verfügung vom 20. Februar 2025

Referenz ZR1 25 20

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung Cavegn, Vorsitzender

Parteien A._____ Beschwerdeführer

Gegenstand fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 13. Februar 2025

In Erwägung,

dass A._____ mit ärztlicher Einweisung von Dr. med. B._____, Spital A._____, vom 13. Februar 2025 für sechs Wochen fürsorgerisch in der Klinik B._____ untergebracht wurde,

dass A._____ (nachfolgend Beschwerdeführer) dagegen mit Eingabe vom 17. Februar 2025 (Poststempel) Beschwerde beim Obergericht von Graubünden erhob,

dass der Instruktionsrichter der Ersten zivilrechtlichen Kammer die Klinik B._____ am 18. Februar 2025 aufforderte, sich bis Mittwoch, 19. Februar 2025, zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers und zur Notwendigkeit der fürsorgerischen Unterbringung zu äussern,

dass die Klinik B._____ den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 17. Februar 2025 aus der Klinik entliess und den Entlassungsentscheid dem Obergericht von Graubünden am 20. Februar 2025 mitteilte,

dass die Beschwerde damit gegenstandslos geworden ist und am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden kann,

dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 beim Kanton Graubünden verbleiben und auf die Gerichtskasse genommen werden,

wird erkannt:

Die Beschwerde wird zufolge Gegenstandslosigkeit am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und werden auf die Gerichtskasse genommen.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]