912.71
Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz
vom 23.10.2024 (Stand 31.12.2024)
Der Landrat von Nidwalden,
gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung,
beschliesst:
Ziff. 1.
Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 16. November 2023 zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz1 bei.
Ziff. 2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung gemäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlich-rechtlichen Körperschaft betreffen.
2024-051