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OGVE 2016/17 Nr. 46

Obergericht Obwalden

Dals 17 avr. 2020

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-ow/obergericht/ogve-2016-17-nr-46/de/ogve-2016-17-nr-46

Consultà ils 31 avust 2026

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

OGVE 2016/17 Nr. 46

Rubrum

OGVE 2016/17 Nr. 46

Art. 89 Abs. 3 KV

Einführung des Geschäftsführermodells: Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags.

Entscheid des Regierungsrats vom 21. Juni 2016 (Nr. 574).

Regeste

OGVE 2016/17 Nr. 46 Art. 89 Abs. 3 KV Einführung des Geschäftsführermodells: Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags. Entscheid des Regier

Erwägungen

2.

Das Reglement über die Einführung des neuen Gemeindeführungsmodells vom 2. Mai 2016 (Mantelerlass) ändert das Feuerwehrreglement wie folgt:

Art. 4 Sicherheitskommission

...

4 Der Einwohnergemeinderat kann der Sicherheitskommission weitere Aufgaben übertragen. Er regelt dessen Aufgaben und Organisation mittels Leistungsauftrag."

Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags. Die Organisationsverordnung der Gemeinde enthält dazu bereits schon Regelungen. Art. 4 Abs. 4 ist denn wohl auch so zu verstehen, dass mit dem Leistungsauftrag vor allem die weiteren – nichtständigen – Aufgaben übertragen werden sollen. In diesem Sinne ist Art. 4 Abs. 4 Satz 2 daher nicht zu genehmigen.

(…)