113.11
Regierungsbeschluss über das Kantonswappen
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 113.11
Regierungsbeschluss über das Kantonswappen vom 17. August 2010 (Stand 1. März 2011)
Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Wappenverordnung vom 7. Juli 19811 als Beschluss:2
Art. 1 Amtliche Vorlage
Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nachstehende Darstellung des Stäbebündels.
Art. 2 Farben
Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 19843 wird aufgehoben.
sGS 113.1.
In Vollzug ab 1. März 2011.
nGS 19–16 (sGS 113.11).
nGS 45–80 113.11
Art. 4 Übergangsbestimmung
Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 19844 entsprechen, werden spätestens bis 31. Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Erlass angepasst.
Art. 5 Vollzugsbeginn
Dieser Erlass wird ab 1. März 2011 angewendet.
nGS 19–16 (sGS 113.11).
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