151.305
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen
vom 24.04.2012 (Stand 24.04.2012)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 16. August 20111 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 20072
als Beschluss:3
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 5 462 100.–.
Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2012 wird folgender Nachtragskredit gewährt:
3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 5 462 100.–
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 5 462 100.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 838 200.– an die Gemeinde Goldingen);
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Eschenbach (Fr. 2 340 900.– an die vereinigte Gemeinde Eschenbach);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 1 283 000.– an die vereinigte Gemeinde Eschenbach).
Ziff. 4
Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen ihre Vereinigung und die Gesamtschulgemeinde Eschenbach-St.Gallenkappel-Goldingen die Inkorporation in die vereinigte Gemeinde Eschenbach beschliessen.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.4
nGS 47–65