218.2
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule
vom 17.11.2019 (Stand 17.11.2019)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 12. März 20191 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20012
als Beschluss:3
Ziff. 1
Der Regierungsbeschluss vom 12. März 2019 über den Beitritt zur Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule wird genehmigt.
Ziff. 2
Sollten nicht alle bisherigen Vereinbarungspartner der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil vom 26. Mai 20154 oder der Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen vom 16. März 19995 der Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 beitreten, wird die Regierung ermächtigt, Vereinbarungen abzuschliessen, welche die Modalitäten des Ausstiegs der nicht beitretenden bisherigen Vereinbarungspartner regeln. Die Ermächtigung gilt nur, wenn die Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 rechtsgültig zustande kommt.
nGS 2019-073