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Gesetz über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

230.1 · St. Gallen Gesetzessammlung

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230.1

Gesetz über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

vom 10.11.1994 (Stand 01.04.2006)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 21. Dezember 1993 Kenntnis genommen und

erlässt

als Gesetz:

Art. 1 Grundsatz

Der Staat fördert Bestrebungen, den grenzüberschreitenden Zugang zu Berufen und weiterführenden Schulen zu öffnen.

Art. 2 Vereinbarungen

Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen und Staaten Vereinbarungen über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen abschliessen.

Art. 2bis Anerkennung von Hochschulen für pädagogische oder verwandte Berufe

Die Regierung kann Schulen, die Ausbildungsabschlüsse in pädagogischen oder verwandten Berufen anbieten, als Hochschulen anerkennen.

Art. 3 Vollzugsbeginn

Der Regierungsrat bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Gesetzes.

nGS 29-80