325.41
Grossratsbeschluss über die Tagesklinik für psychisch kranke Erwachsene
vom 06.04.1995 (Stand 01.01.1996)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 16. August 19941 Kenntnis genommen und
erlässt
in Anwendung von Art. 18, 22 Abs. 1 und Art. 29 lit. b des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 19792
als Beschluss:3
Ziff. 1
Der Staat errichtet und betreibt eine Tagesklinik für psychisch kranke Erwachsene im Raum St.Gallen.
Ziff. 2
Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.
Ziff. 3
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.4
nGS 30–119