326.310
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
vom 06.05.2008 (Stand 03.06.2008)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 20083 bei.
Ziff. 2
Dieser Erlass bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.4
nGS 44–43